Das Stammkapital ist das Eigenkapital einer GmbH, welches die Gesellschafter bei der Gründung einbringen müssen. Es dient Gläubigern als Sicherheit. Der Gesetzgeber erlaubt die Gründung von GmbHs nur, wenn diese ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufweisen. Dieses Kapital kann von einem oder mehreren Gesellschaftern stammen. Bei mehr als einem Gesellschafter ergibt die Summe der Stammeinlagen das Stammkapital. Die jeweiligen Anteile bestimmen zugleich den Umfang der Stimmrechte.
GmbH Gründungskosten: Welche Posten fallen an? Im Billomat Magazin erfährst du es.
GmbHs zeichnen sich durch ihre beschränkte Haftung aus: Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen haften Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, was eine wesentliche Erleichterung bedeutet. Zugleich sollen die Gläubiger aber über eine gewisse Sicherheit verfügen, deshalb bedarf eine GmbH eines Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro. Dieses fungiert als haftendes Eigenkapital, aus dem Unternehmen offene Forderungen begleichen müssen. Bei einer Insolvenz kann der Insolvenzverwalter dieses Eigenkapital verwerten. Darüber hinaus eignet sich das Stammkapital, welches in der Bilanz als gezeichnetes Kapital aufgeführt wird, als Kreditsicherheit. Es kann sich deshalb lohnen, die Mindestanforderungen an dieses Kapital zu übertreffen. Je höher das Stammkapital ist, desto größer ist die Chance auf Fremdfinanzierungen. Ein umfangreiches Eigenkapital kann aber auch die Notwendigkeit an Fremdkapital reduzieren, da GmbHs die erforderlichen Investitionen und dauerhaften Aufwendungen zu größeren Teilen eigenständig finanzieren können.
Neben der Mindestsumme von 25.000 Euro hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die Einlage einzelner Gesellschafter mindestens 100 Euro betragen muss. Um sich im Handelsregister eintragen zu lassen, müssen die Gesellschafter jeweils 25 % ihrer Einlage eingebracht haben. Insgesamt müssen die erbrachten Einlagen mindestens die Hälfte des Stammkapitals erreichen. Die Einlagen können in Form von Bareinlagen und Sacheinlagen erfolgen. Zu den möglichen Sachanlagen zählen Fahrzeuge, Maschinen, Forderungen und immaterielle Güter wie Patente.
Im Laufe der Geschäftstätigkeit kann sich die Höhe des Stammkapitals verändern. Eventuell benötigt es die GmbH, um Verluste auszugleichen. Sollte es unter die Hälfte des ursprünglichen Stammkapitals sinken, müssen die Gesellschafter eine Versammlung abhalten und Gegenmaßnahmen ergreifen. Wenn kein Stammkapital mehr vorhanden ist, müssen sie Insolvenz anmelden. Während der gesamten Zeit ab der Gründung besteht ein Ausschüttungsverbot für das Kapital, das zum Erhalt des Unternehmens notwendig ist. Erhöhungen, Reduzierungen und Umverteilungen des Stammkapitals können die Gesellschafter jederzeit per Satzungsänderung beschließen, die gesetzliche Mindestsumme stellt die einzige Einschränkung dar.
Mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) existiert seit wenigen Jahren eine modifizierte Form der GmbH, welche mit einem minimalen Stammkapital von 1 Euro die Gründung von Start-ups erleichtert. Angesichts der liberalen Voraussetzung schränkt der Gesetzgeber die Verwendung der Jahresüberschüsse jedoch ein:
Du möchtest eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen? In unserem Magazin erfährst du alles, was Du dazu wissen musst.
Ähnliche Fragen: