Steuern

Steuern gehören zu der als Abgaben bezeichneten Gruppe öffentlich-rechtlicher Lasten (die andere Gruppe öffentlich-rechtlicher Lasten umfasst Sach-und Dienstleistungen). Die Gruppe der Abgaben gliedert sich in Steuer-Abgaben und sonstige Abgaben (z. B. Beiträge, Gebühren, Geldbußen). Das Hauptunterscheidungsmerkmal der als einmalige oder laufende Geldleistung zu erbringenden Steuer zu den sonstigen Abgaben ist, dass eine Steuer keine Gegenleistung für eine bestimmte öffentlich-rechtliche Leistung (z. B. Bearbeitungsgebühr für Reisepass-Ausstellung) beziehungsweise eine Sanktion (z. B. Geldbuße) darstellt, sondern von öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Land oder Kommune) von Steuerpflichtigen ohne Anspruch auf eine bestimmte staatliche oder kommunale Gegenleistung zur Deckung des Finanzbedarfs der öffentlichen Hand erhoben wird.

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Es gibt verschiedene Arten von Steuern, sie werden in direkte und indirekte Steuern untergliedert.

Was sind direkte Steuern?

Bei der direkten Steuer ist der Steuerpflichtige direkt zur Leistung gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Steuergläubiger verpflichtet. Zu den wichtigsten direkten, an die Finanzkasse zu leistenden Steuer-Abgaben gehören Einkommensteuer, Grundsteuern, Kapitalertragssteuer, Körperschaftsteuer und Erbschaftssteuer.

Nachfolgend findest du eine Übersicht über die Einkommenssteuer:

steuern

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Was sind indirekte Steuern?

Bei der indirekten Steuer wird die eigentlich vom Steuerpflichtigen zu erbringende Steuerschuld von einem Dritten an die Finanzkasse abgeführt. So führt z. B. nicht der zur Abgabe der Tabaksteuer verpflichtete Tabakkonsument die Steuerschuld direkt an die Finanzkasse ab, sondern der verkaufende Dritte. Dieser lässt sich den Steuerbetrag über den Verkaufspreis vom Konsumenten erstatten. Wie die Tabaksteuer gehören auch Umsatz-, Mineralöl-, Strom-, Kaffee- und Bier-Steuer zu den von Konsumenten über den Erwerbspreis indirekt geleisteten Steuer-Abgaben.

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