Bei der Steuernummer handelt es sich um eine Ordinalzahl, die für jeden Steuerpflichtigen eine eindeutige Zuordnung erlaubt, weswegen sie auch als Steuer-Identnummer bezeichnet wird. Gerade innerhalb von Steuerbehörden ist sie daher von hoher Relevanz für sämtliche Verwaltungsvorgänge. Die Steuer-Identnummer wird vom Finanzamt sowohl an natürliche als auch juristische Personen vergeben. Die gesetzliche Grundlage zur Verwendung von Steuernummern bildet § 8 BuchO (Buchungsordnung für Finanzämter).
Welche Steuernummer gehört auf die Rechnung? Mehr dazu erfährst du im Billomat-Magazin
In Deutschland gibt es derzeit ein neues und ein altes Nummerierungssystem:
Im Gegensatz zum alten System werden hier jedoch verschiedene Nummern für unterschiedliche Steuerarten (z. B. Umsatzsteuer, Einkommensteuer) vergeben. Beim alten System variierte das Schema von Bundesland zu Bundesland. Das hat sich mit der Einführung des bundeseinheitlichen Schemas geändert. Die Änderung wurde notwendig, um Steuererklärungen (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Umsatzsteuererklärung) nach dem ELSTER-Verfahren durchführen zu können.
Die neue Steuer-Identnummer setzt sich, je nach Bundesland, aus den letzten zwei oder drei Ziffern der Bundesfinanzamtsnummer (F), der Bezirksnummer (B) innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen Finanzamts und einer persönlichen Unterscheidungsnummer (U) zusammen. Den Abschluss bildet eine einstellige Prüfziffer.
Nur beim Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksnummer vierstellig und die persönliche Unterscheidungsnummer dreistellig. Ansonsten folgen alle Schemata dem im Beispiel angegebenen Muster.
Die Steuernummer gehört zu den gesetzlichen vorgeschriebenen Pflichtangaben auf Rechnungen. Die Frage ist nur welche? Die persönliche Steueridentifikationsnummer gehört nicht auf die Rechnung. Bei der Wahl der richtigen Nummer kommt es darauf an, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Normalerweise gehört die Steuernummer mit 13 Ziffern auf deine Rechnung. Bist du aber umsatzsteuerpflichtig, musst du die Umsatzsteuer-ID auf der Rechnung vermerken.
Während Tippfehler bei Namen oder Anschrift in einer Rechnung nicht korrigiert werden müssen, sofern die Rechnung zweifelsfrei zugeordnet werden kann, muss eine fehlerhafte Steuernummer auf der Rechnung berichtigt werden. Das erfolgt mit einer Korrekturrechnung und Stornierung. Hier erfährst du, wie du eine falsch ausgestellte Rechnung richtig korrigierst.
Die Steuernummer kannst Du als Steuerpflichtige*r oben auf dem letzten Einkommenssteuerbescheid oder auf folgenden Dokumente nachlesen:
Wenn Du als Selbstständige*r oder Gründer*in noch keine Steuernummer hast, kannst Du sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dafür musst Du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Diesen kannst Du hier finden, unterschreiben und an das Finanzamt übermitteln. Deine Steuernummer bekommst Du vom Finanzamt per Post. Nur Solltest Du bedenken, dass es ungefähr drei bis sechs Wochen dauern kann!
Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, wird die Steuernummer automatisch zugeschickt.