Das Steuerrecht ist ein Teilgebiet des Finanzrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen in Deutschland, die sich auf Steuern beziehen. Die Rechtsnormen des Steuerrechts schaffen und regeln in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsbeziehungen, das heißt die Rechte und Pflichten, zwischen den dem Steuerrecht unterworfenen natürlichen und juristischen Personen und den Trägern der Steuerhoheit. Als Teilgebiet des Finanzrechts bezieht es sich auf die Einnahmen der öffentlichen Hand aus Steuern. Andere öffentliche Einnahmen wie Abgaben und Gebühren werden ebenso wie die Verwendung öffentlicher Mittel nicht berührt.
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In der Bundesrepublik ist das Steuerrecht in Teilbereich untergliedert. Unterschieden werden
Steuerrecht.
Materielles Steuerrecht: Die Regelungen des Steuersubjekts und Steuerobjekts sind Teile des materiellen Steuerrechts. Darüber hinaus werden an dieser Stelle mögliche Steuerbefreiungen sowie die Bemessungsgrundlage und die Steuersätze für die einzelnen Steuerarten bestimmt.
Formelles Steuerrecht: Dieser Teil des Steuerrechts umfasst und betrifft alle verfahrensrechtlichen Regelungen.
Allgemeines Steuerrecht: Im Zuge des allgemeinen Steuerrechts werden die für alle Steuerarten geltenden Rechtsnormen, die für das Verfahren und in Teilen für das materielle Steuerrecht zutreffend sind, möglichst einheitlich geregelt. Die Ergebnisse dieser Reglungen finden sich in der Abgabenordnung (AO) und im Bewertungsgesetz (BewG).
Besonderes Steuerrecht: In diesem Bereich des Steuerrechts werden für verschiedene Steuern in der überwiegenden Zahl der Fälle die Belange des materiellen Steuerrechts der einzelnen Steuerarten geregelt. Darüber hinaus sind besondere Verfahrensvorschriften enthalten, die nur für einzelne Steuern – also zum Beispiel nur für die Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer – gelten sollen.
Im Rahmen des deutschen Steuerrechts fließen unterschiedliche Rechtsquellen zusammen. Die Quellen des Steuerrechts sind unter anderem
In ihrer Gesamtheit bilden diese und andere Rechtsquellen die Grundlage des Steuerrechts und dessen vom Gesetzgeber nicht mehr geregelte Auslegung.
Die Finanzgerichtsbarkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig. Zuständig sind von der übrigen Verwaltung losgelöste Gerichte auf der Ebene der Bundesländer und des Bundes. Auf Landesebene sind die Finanzgerichte als obere Landesgerichte zuständig. Auf Bundesebene übernimmt der Bundesfinanzhof diese Aufgabe. Durch die Finanzgerichte soll der Schutz einzelner vor rechtswidrigen Maßnahmen der Finanzverwaltungen gewährleistet werden. Bei den gerichtlichen Entscheidungen der Finanzgerichte wird über den Streitgegenstand entscheiden, die Urteile sind insoweit bindend für die am Verfahren beteiligten Parteien. Es wird immer nur über den Einzelfall entschiede, dass heißt, eine über den Einzelfall hinausgehende Wirkung haben die Urteile grundsätzlich nicht, werden in der Regel jedoch von anderen Finanzverwaltungen in ähnlich gelagerten Fällen beachtet.
Für die verfassungsmäßige Überprüfung der steuerrechtlichen Vorschriften ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Die Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts greifen unmittelbar in das Steuerrecht ein und haben einen gestalterischen Einfluss auf die Steuergesetzgebung. Ein Beispiel ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer, dem zufolge der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung für die seit über 50 Jahren unveränderten Grundsteuer schaffen muss.