Die Stichprobeninventur zählt wie die Stichtagsinventur oder die permanente Inventur zu den gesetzlich zugelassenen Inventurmethoden. Bei dieser Inventurform werden Stichproben der einzelnen Waren- und Materialbestände genommen. Anhand dieser Stichproben wird mittels bestimmter mathematisch-statistischer Methoden eine Hochrechnung vorgenommen, um den tatsächlichen Bestand im Unternehmen zu ermitteln. Da anders als bei einer Stichtagsinventur die körperliche Erfassung eines kleinen Teils des Bestandes erfolgt, bezeichnet man die Stichprobeninventur auch als Teilerhebung.
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In § 241 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Bestand der Vermögensgegenstände eines Unternehmens mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden nach Art, Menge und Wert ermittelt werden kann. Dies hat für Unternehmen den Vorteil, dass bei Stichprobeninventuren, anders als bei anderen Inventurmethoden, keine körperlich Erfassung des gesamten Bestands erforderlich ist. Für die Stichprobeninventur ist es ausreichend, wenn nur ein Teil des Bestandes mittels Stichproben erfasst und der Gesamtbestand anhand dieser Stichprobe ermittelt wird. Damit ein Unternehmen das Verfahren der Stichprobeninventur anwenden darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die ersten Unternehmen, die in Deutschland Stichprobeninventuren durchgeführt haben, waren gegen Ende der 1970er Jahre große Industriekonzerne wie beispielsweise Siemens. Großkonzerne erfüllten bereits zu dieser Zeit die grundlegende Anforderung einer EDV-gestützten Lagerbuchführung. Da die Programme und Systeme für eine EDV-gestützte Lagerhaltung in den vergangenen Jahren immer günstiger wurden, werden Stichprobeninventuren heute vor allem von
durchgeführt. Unternehmen der genannten Sektoren nutzen Stichprobeninventuren aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, vorausgesetzt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inventur ist gewährleistet. Nicht durchgeführt werden dürfen Stichprobeninventuren für leicht verderbliche Waren wie beispielsweise Lebensmitteln oder bei sehr wertvollen Waren.
Stichprobeninventuren können insbesondere in großen Unternehmen den Aufwand für die jährliche Inventur erheblich reduzieren. Oft spricht die schiere Masse der in einem Unternehmen eingesetzten Materialien gegen eine vollständige körperliche Aufnahme durch Zählen oder Wiegen. In diesen Fällen erfolgt oft nur eine körperliche Erfassung von hochwertigen Materialien. Der Rest der Bestände wird mithilfe einer Stichprobeninventur erfasst. Nachteilig ist, dass die mathematisch-statistischen Verfahren nicht einfach anzuwenden sind und die Lagerbuchhaltung auf die Durchführung von Stichprobeninventuren abgestimmt sein muss.
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