Der Stichtag ist der vom Handelsgesetzbuch (HGB) vorgegeben Zeitpunkt für die Erstellung der Bilanz sowie für Sonder- und Zwischenbilanzen. Das sogenannte Stichtagsprinzip ist einer der wesentlichen Grundsätze für die Bilanzierung eines Unternehmens. Entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) dürfen bei der Erstellung der Bilanz nur die Geschäftsvorgänge berücksichtigt werden, die bis zum sogenannten Abschlussstichtag entstanden sind. Das bedeutet, dass bei der Bilanzierung auch die Geschäftsvorfälle zu berücksichtigen und für den Ansatz der Aktiva und Passiva von Bedeutung sind, die bereits vor dem Stichtag für den Abschluss entstanden sind, aber er nach dem Stichtag bekannt geworden sind. Hierbei handelt es sich um wertauffhellende Tatsachen.
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Das für die Bilanzierung ein Tag, in der Regel der 31. Dezember eines jeden Jahres, gewählt werden muss, bedeutet, dass die Bilanz eines Unternehmens immer nur eine Momentaufnahme sein kann und die Bewertung des Vermögens genau zu diesem Tag widerspiegelt. Um das Vermögen zu ermitteln, wird eine Inventur durchgeführt, bei der alle Vermögensgegenstände aufgenommen und im Anschluss bewertet werden. In der Regel soll die Inventur am Stichtag durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Inventur zeitversetzt innerhalb einer Spanne von bis zu 10 Tagen vor und nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Zu- und Abgänge in der Zeit zwischen Inventur und Bilanzstichtag werden anhand der Bücher (Lagerbuch, Wareneingangs- und Ausgangsbuch oder Ähnlichem) sowohl mengen- wie auch wertmäßig zurückgerechnet oder fortgeschrieben. Die Bewertung der Vermögensgegenstände richtet sich im Wesentlichen nach den gewählten Bilanzierungsrichtlinien. In der Regel werden
bewertet. Andere Bewertungsprinzipien, zum Beispiel auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards, abgekürzt IFRS (internationale Rechnungslegungsvorschriften) sind möglich. Im Unterschied zur Bilanz wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der unternehmerische Erfolg und nicht das Vermögen eines Unternehmens in einer definierten Periode, meist dem Geschäftsjahr ausgewiesen.