Stille Beteiligung

Die stille Beteiligung ist eine Finanzierungsalternative für Unternehmen, die keine Gesellschafter aufnehmen, sich jedoch über Dritte finanzieren möchten. Im Gegensatz zur klassischen Gesellschaft hat der stille Gesellschafter kein Entscheidungs- und Mitbestimmungsrecht. Er haftet außerdem nicht mit seinem Vermögen sondern lediglich in Höhe der eingebrachten Vermögenseinlage. Der stille Gesellschafter tritt außerdem öffentlich nicht für das Unternehmen auf.

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Stille Beteiligung als Alternative zu Krediten

Nicht jedes Unternehmen möchte zur Finanzierung von Expansion, Ausbau der Produktpalette oder Sanierung der Prozesse einen Kredit bei Banken oder Investoren aufnehmen. Zudem erhalten Unternehmen gerade als junges Startup oder verschuldeter Betrieb selten passende Kreditangebote. Die stille Beteiligung ist eine Form, einen Geldgeber zu finden, der sich an dem Unternehmen mit eigenem Vermögen beteiligt, aber nicht in die Unternehmung selbst eingreift.

Er tritt dem Unternehmen formal als stiller Gesellschafter bei, wird jedoch im Handels- und Unternehmensregister nicht als Gesellschafter oder Anteilhaber genannt. Der stille Gesellschafter kann anderen Gesellschaftern und Unternehmensvorständen zwar Ideen unterbreiten, wie der Umsatz seiner Meinung nach gesteigert werden kann, stellt seine finanziellen Mittel jedoch lediglich gewinnorientiert zur Verfügung. Durch das zugeführte Vermögen kann das Unternehmen seine Pläne vorantreiben.

Was ist der Unterschied für stille Gesellschafter?

Der stille Gesellschafter erlangt durch die stille Beteiligung kein Mitspracherecht. Er wird an den Gewinnen des Unternehmens wie vertraglich vereinbart beteiligt, solange er an ihm finanziell beteiligt ist. Bei Verlusten bürgt er lediglich in Höhe der eigenen Einlagen. Dafür ist er offiziell nicht Teil des Unternehmens wie es die haftungspflichtigen Gesellschafter sind. Für den Teilhaber besteht daher ein geringes Risiko.

Rentiert sich die stille Beteiligung für den Gesellschafter nicht, kann er von dem Unternehmen zurücktreten und die Mittel streichen. Auch eine nicht mit seinen Prinzipien vereinbare Unternehmenspolitik, auf die er keinen Einfluss hat, kann ihn zum Rückzug zwingen.

Stille Beteiligung

Haftung und Gewinn

Investiert ein stiller Gesellschafter durch die stille Beteiligung in ein Unternehmen, das keine Gewinne verzeichnet, steht ihm, anders als einem Kreditgeber, kein Anteil an dem Vermögen zu. Gezahlt wird erst, wenn der Umsatz ausgeglichen ist und ein Gewinn entsteht. Stille Gesellschafter haben Einblick in den Jahresabschluss und die Bücher des Unternehmens und können auch bei geringen Gewinnen ihren Anteil einfordern. Bei einer Insolvenz haften nur die echten Gesellschafter oder atypisch Beteiligte mit höheren Vermögen als der Einlage.

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