Der Ausdruck „Tarife“ stammt vom arabischen Wort „arrafa“ ab, das „Preisliste“ bedeutet. Sie entstehen durch einen schuldrechtlichen Dienstvertrag. Jener legt fest, dass für bestimmte Leistungen spezielle Bedingungen als Gegenleistung zu erbringen sind – in der Regel ist ein Geldpreis zu entrichten. Tarifpreise werden von der leistungsbringenden Partei einseitig festgelegt. Sie sind nicht Gegenstand direkter Verhandlungen zwischen Leistungserbringer und Leistungsnehmer. Beispielsweise bestimmt die Bahn, welcher Preis für die Fahrt von Bahnhof A zu Bahnhof B mit einem ICE zu entrichten ist.
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Tarife werden „je Einheit“ berechnet. Diese kann an den Faktor Zeit (beispielsweise für Telefonate, Arbeitszeit nach Tarifvertrag), an den Raum (z.B. Tarifgebiete der Straßenbahn) oder an einen konkreten Arbeitsschritt (z.B. das Ausstellen oder Beglaubigen eines bestimmten Dokuments durch eine Behörde) gekoppelt sein. Umstritten ist, ob an eine Tarifeinheit ein „dinglicher Gegenwert“ gekoppelt sein muss. Der Staat rechnet beispielsweise gängig nach „Tarifen“ ab, erbringt dafür aber keinen solchen. Ein Zolltarif ist z.B. eine Einfuhrsteuer, mit der das Recht erworben wird, ein bestimmtes Gut zu importieren.