Testament

Das Testament ist ein handschriftlich aufgesetztes Dokument, in dem ein Erblasser zu Lebzeiten bestimmt, wer seine Erben sein sollen und welche Teile seines Vermögens an wen vererbt werden. Testamente werden daher auch als letzter Wille bezeichnet. Nur der Erblasser ist berechtigt, zu seinen Lebzeiten das Testament zu ändern. Nach seinem Tod können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

Kann ich Beerdigungskosten steuerlich absetzen? Das erfährst du im Billomat-Magazin

Welche Angaben können in einem Testament gemacht werden?

Der Erblasser kann in seinem Testament grundsätzlich bestimmen, wer sein Erbe sein soll und wer seiner Erben nur den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil erhalten soll. Darüber hinaus ist es möglich, bestimmte Gegenstände aus dem Erbe einer bestimmten Person zu vererben. Ebenso kann festgelegt werden, wer an die Stelle eines bedachten Erben treten soll, wenn dieser bereits selbst verstorben ist.

Erben im Testament einsetzen

Die Erben können der Ehepartner, die Kinder, andere Personen, eine Erbengemeinschaft oder auch Vereine und gemeinnützige Einrichtungen sein. Der Erblasser hat die Möglichkeit eine Person als Alleinerben zu bestimmen. Dieser Alleinerbe erbt alle mit dem Erbe in Zusammenhang stehende Rechten und Pflichten. Sollen mehrere Personen Erben werden, kann der Erblasser bestimmen, zu welchen Teilen das Erbe an welche Person geht. Hiervon unberührt bleibt jedoch der Pflichtteil, den Ehepartner oder Kinder aufgrund gesetzlicher Vorschriften immer erben. Der Erblasser kann zudem einen sogenannten Testamentsvollstrecker bestimmen, der den letzten Willen des Erblassers ausführt.

Mögliche Auflagen und Bedingungen im Testament

Neben der Einsetzung bestimmter Erben können Erblasser im Testament Bedingungen stellen, Aufgaben verteilen oder Wünsche äußern. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass die Enkel ihr Erbe erst erhalten, wenn Sie beispielsweise ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Sittenwidrige Auflagen können jedoch nicht gemacht werden, sie sind ungültig. Hierzu zählt beispielsweise die Auflage, dass ein Erbe nicht heiraten darf oder die Bestimmung, wen er heiraten muss, um das Erbe zu erhalten.

Welche formellen Voraussetzungen muss ein Testament erfüllen?

Grundsätzlich muss ein Testament vom Erblasser handschriftlich verfasst werden. Die Erfordernis der handschriftlichen Aufstellung dient dazu, dass die Echtheit des Testaments im Zweifelsfall anhand individueller handschriftlicher Züge überprüft werden kann. Das bedeutet, Testamente, die per Computer erstellt und ausgedruckt oder von einer dritten Person handschriftlich erstellt wurden, sind ungültig. Darüber hinaus müssen Testamente vom Verfasser mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Bei Testamenten, die mehrere Seiten umfassen, sollte jede einzelne Seite rechts unter dem Text unterschrieben werden.

Testamente, die von Ehegatten gemeinsam aufgesetzt wurden, dürfen die Ehegatten füreinander unterzeichnen. Voraussetzung ist auch hier, dass das Testament zumindest von einem der beiden Ehegatten handschriftlich verfasst wurde.

Ähnliche Fragen: