Ein Testat ist das von einem Abschlussprüfer nach einer Buchprüfung und Prüfung des Jahresabschlusses abgegebene abschließende Gesamturteil. Die Prüfung muss entsprechend den Berufsgrundsätzen für Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Das Testat bestätigt, dass der Jahresabschluss und die Buchführung den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und, dass der zum Jahresabschluss gehörende Lagebericht die tatsächliche Lage des Unternehmens und keine falschen Vorstellungen vermittelt. Eine andere Bezeichnung für Testat ist Bestätigungsvermerk.
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen und testieren zu lassen. Für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften besteht diese Prüfungspflicht nicht. Kapitalgesellschaften, die nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen, können im Rahmen einer freiwilligen Abschlussprüfung ihre Bücher und Abschlüsse prüfen lassen. Die Abschlussprüfungen und die Erstellung eines Testats können von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie bei mittelgroßen GmbHs von vereidigten Buchprüfern und Buchprüfungsgesellschaften vorgenommen werden. Diese Berufsgruppen sind verpflichtet, sich einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Spätestens, wenn sie einen Prüfungsauftrag annehmen, müssen Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer eine Teilnahmebescheinigung oder gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung vorlegen können.
Testate dienen dazu, alle interessierte Personenkreise über das Ergebnis der Buchführung zu informieren. Hierzu gehören beispielsweise die Geschäftsleitung, die Arbeitnehmer, der Aufsichtsrat, die Gesellschafter und Gläubiger des Unternehmens sowie die Öffentlichkeit. Der Bestätigungsvermerk ist ein Teil des Jahresabschlusses und muss in vollem Wortlaut bei allen Vervielfältigungen und Veröffentlichungen des Jahresabschlusses wiedergegeben werden.
Das Testat beschreibt die Aufgabe des Prüfers, den Gegenstand sowie die Art und den Umfang der Prüfung. Zusätzlich beinhalten alle Testate eine vom Abschlussprüfer formulierte abschließende Beurteilung des Prüfungsergebnisses. Die Beurteilung soll gemäß den Vorschriften in § 322 II HGB (Handelsgesetzbuch) erfolgen, problemorientiert und vor allem allgemein verständlich formuliert werden. Falls bei der Buch- und Abschlussprüfung Risiken eine Erkennung erfolgte, die eine potentielle Gefährdung für den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens bedeutet, muss darauf im Testat gesondert eingegangen werden. Beim Bestätigungsvermerk wird unterschieden zwischen
Die Erteilung des uneingeschränkte Bestätigungsvermerks erfolgt, wenn es bei der Prüfung keine gravierenden Beanstandungen gegeben hat. Die Erteilung eines eingeschränkten Bestätigungsvermerk kann erfolgen, wenn unwesentliche Beanstandungen vorliegen. Eine Erteilung des Versagungsvermerks muss erfolgen, wenn bei der Prüfung mehrere wesentliche Mängel bei der Rechnungslegung aufgedeckt wurden. Eine Aussage über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens erfolgt durch das Testat jedoch nicht.
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