Durch eine Thesaurierung können Unternehmen eigenes Vermögen intern neu verteilen oder in andere Bereiche investieren. Im Grunde handelt es sich um eine Umverteilung bestehender Werte, die dennoch das Vermögen verändern, da es auf andere Bücher verteilt oder von Geldwerten in Sachwerte umgewandelt wird.
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Der Begriff des thesauros/thesaurus stammt aus der Antike und bezeichnet ein Gebäude, in welchem Werte bzw. Schätze aufbewahrt wurden. Der Begriff findet auch Anwendung für Standardwerke zum Fachvokabular einer Branche, dem „Wortschatz“.
In der Unternehmensführung bedeutet die Thesaurierung die Verteilung von bereits verbuchten Betriebsvermögen und Gewinnen in andere Bereiche des Unternehmens. Es werden als „Schätze“ verwaltet und in neue Werte umgewandelt, die das Unternehmen voranbringen. Dabei unterscheiden Unternehmer nach offener und verdeckter Gewinnthesaurierung. Thesaurierungen stehen die Ausschüttungen an Aktionäre und Mitarbeiter entgegen. Unternehmen profitieren von der Thesaurierung, da für die Umverteilung und Investition im eigenen Unternehmen keine Tilgungs- und Zinskosten anfallen.
Erwirtschaftet ein Unternehmen Gewinn, kann es diesen Gewinn entweder ausschütten oder als Vermögen verbuchen. Bei der Einlagerung in das Betriebsvermögen steht die Summe jedoch nicht mehr zur Auszahlung zur Verfügung. Diese Umverteilung wird als Thesaurierung bezeichnet, da die Werte weiterhin bestehen bleiben und das Unternehmen dabei unterstützen, Umsätze und Gewinne langfristig zu erhöhen. Um Werte zu thesaurieren, muss zuerst eine positive Bilanz mit erkennbarem Gewinn vorliegen.
Ein Logistikdienstleister konnte im letzten Jahr einen erstmaligen Gewinn von 5 Millionen Euro nach Begleichen aller Forderungen verbuchen. Die beiden Inhaber müssen nun entscheiden, was sie mit dem Geld tun. Sie könnten sich selbst und den Mitarbeitern einen Teil ausschütten, oder den Betrieb erweitern. Sie entscheiden sich, einen Fuhrpark im Wert von 1 Million Euro anzuschaffen. Weitere 2 Millionen werden in eine neue Filiale investiert. 500.000 Euro schütten die Inhaber für eine Sonderzahlung an sich und anteilig ihre Mitarbeiter aus, 1.5 Millionen verbleiben im Umlaufvermögen. Damit hat sich das Betriebsvermögen in diesem Jahr nach allen Anschaffungen um 3 Millionen Euro erhöht.
In der Regel werden Vermögen offen thesauriert, gehen also unmittelbar aus der Bilanz hervor. Der Vorgang der Verschiebung zwischen den Konten ist klar ersichtlich. Wird verdeckt thesauriert, bildet das Unternehmen stille Rücklagen oder nimmt eine Überbewertung von Aktivposten vor. Der Vorgang kann für Aktionäre abschreckend wirken und verpasst die korrigierende Wirkung des Marktes.
Der Gesetzgeber legt eine unterschiedliche Besteuerung für die Thesaurierung von Gewinnen an, die sich nach der Rechtsform des Unternehmens richtet.
Das Einkommensteuergesetz begünstigt durch § 34a EStG die Besteuerung für Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, wenn diese ganz oder nur zum Teil thesauriert werden. Die Einkommensteuer für den thesaurierten Betrag wird für diese Unternehmergruppe mit einem festen Einkommensteuersatz von 28,25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag angesetzt. Um eine Thesaurierung steuerlich begünstigt zu stellen, müssen betroffene Unternehmer einen formlosen Antrag an ihr zuständiges Finanzamt richten. Mitunternehmer können die steuerliche Begünstigung beantragen, wenn ihr Anteil am Gewinn 10 Prozent oder 10.000 Euro übersteigt.
Einzelunternehmer, Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende in Personengesellschaften, die thesaurierte Gewinne in einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr entnehmen, müssen diese Entnahme erneut versteuern. Der Einkommensteuersatz für den Nachversteuerungsbetrag liegt bei 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuern. Eine Nachversteuerung erfolgt auch, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:
Kommt es aufgrund einer Thesaurierung zu einer Nachbesteuerung, kann die geschuldete Einkommensteuer auf Antrag in regelmäßigen Teilbeträgen bezahlt werden. Zugleich muss der Steuerbetrag innerhalb von höchstens zehn Jahren geleistet werden. Voraussetzung für die Gewährung einer Ratenzahlung des Nachbesteuerungsbetrags ist das Vorliegen von erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen. Die Stundung erfolgt in diesem Fall ohne Verzinsung.
Die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung bei Thesaurierung lohnt sich bei Investitionen oder bei Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen.
Investitionen
Die steuerliche Begünstigung bei Thesaurierung von Gewinnen lohnt sich nicht, wenn eine spätere Entnahme beabsichtigt ist. Denn eine sofortige Besteuerung zum regulären Einkommensteuersatz zeigt ein günstigeres Ergebnis als die Besteuerung mit dem günstigeren Steuersatz zuzüglich der Nachbesteuerung. Wird die Thesaurierung hingegen genutzt, um den verbleibenden Gewinn in nachfolgenden Jahren zu investieren, erfolgt keine Nachbesteuerung und betroffene Unternehmer profitieren von der günstigen Besteuerung.
Hohe Einkommen
Liegt der Durchschnittsteuersatz des Steuerpflichtigen nahe dem Spitzensteuersatz, kann die steuerliche Belastung durch die Steuerbegünstigung zusammen mit der Nachbesteuerung niedriger ausfallen als der reguläre Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen.
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