Als Transaktion wird aus volkswirtschaftlicher Sicht die Übertragung von Waren und Forderungen, den sogenannten Wirtschaftsobjekten zwischen einzelnen Wirtschaftssubjekten bezeichnet. Wirtschaftssubjekte sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen, der Staat oder Privathaushalte.
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In der Volkswirtschaftslehre wird davon ausgegangen, dass die Grundvoraussetzung für das Zustandekommen einer Transaktion ein beiderseitiger Nutzen für die Transaktionspartner ist. Diese Voraussetzung ist zusammen mit der Unterscheidung von Transaktionen in Leistungs- und Finanztransaktionen Ausgangspunkt für die Beschreibung von Wirtschaftsprozessen.
Als Leistungstransaktionen werden die Transaktionen von Wirtschaftsobjekten bezeichnet, die eine unmittelbare Veränderung des Geldvermögens bei beiden Transaktionspartnern zur Folge haben. Die ist in der Regel der Fall, wenn Investitions- oder Konsumgüter gekauft werden oder, wenn Importe oder Exporte zwischen dem Inland und dem Ausland erfolgen. Beides eine Erhöhung des Geldvermögens auf der Seite des Exporteurs oder Verkäufers zur Folge. Auf der Seite des Importeurs oder Käufers verringert sich dagegen das Geldvermögen.
Bei Finanztransaktionen bleibt die Höhe des Geldvermögens bei den an der Transaktion beteiligten Wirtschaftssubjekten dagegen unverändert. Die Verbindlichkeiten und Forderungen verändern sich im gleichen Maße. Der Saldo und damit die Höhe des Geldvermögens bleibt unverändert. Ein Beispiel für Finanztransaktionen ist der Kauf von Wertpapieren gegen Bargeld. Insgesamt werden fünf Transaktionsarten unterschieden:
Die Transaktion Gut gegen Gut ist der klassische Tausch, auch als Realtausch oder Naturaltausch bezeichnet. Bei Transaktionen Gut gegen Forderung handelt es sich um den Kauf und Verkauf von Gütern. Der Handel mit Krediten, Umschuldungen oder die Tilgung von Krediten und Darlehn zählt zu den Transaktionen Forderung gegen Forderung. Bei Transaktionen Gut gegen Transfer handelt es sich um sogenannte Realtransfers und Realschenkungen. Als Forderung gegen Transfer werden der Transfer von Forderungen oder die Schenkung von Forderungen bezeichnet. Hierzu zählen die Transferleistungen des Staates wie zum Beispiel Kindergeld, Arbeitslosengeld, Renten und Subventionen sowie die Steuerzahlungen von Unternehmen und Privatpersonen an den Staat.
Grundsätzlich kann eine Transaktion mit oder ohne eine Gegenleistung erfolgen. Wird eine Leistung ohne eine entsprechende Gegenleistung erbracht, handelt es sich bei dieser Transaktion um eine unentgeltliche Übertragung eines Gutes oder einer Forderung und wird allgemein als Schenkung bezeichnet.