Überschussrechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR oder Überschussrechnung, ist ein Instrument der Gewinnermittlung für Unternehmen, welche von der Bilanzpflicht ausgenommen sind. Seit dem 31.12.2010 wird sie nach einer Regelung des BMF über einen Vordruck, oder im Falle einer Kleinunternehmertätigkeit, formlos mit der Steuererklärung eingereicht. Die Überschussrechnung ersetzt dabei den für Unternehmer ab einem Jahresumsatz von 500.000 Euro und einem Gewinn von 50.000 Euro verpflichtenden Betriebsvermögensvergleich. Sie fasst, detailliert oder nach groben Posten aufgestellt, die Betriebseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsjahres zusammen. Dadurch wird der Gewinn ermittelt, welcher eine Grundlage zur Steuererhebung bildet.

Ist für dich die doppelte Buchführung oder Einnahmenüberschussrechnung verpflichtend? Im Billomat Magazin geben wir dir darauf eine Antwort.

Gliederung des EÜR-Vordruckes

Der Vordruck setzt sich aus 28 Angaben zusammen. Unter Betriebseinnahmen werden neben den Betriebseinnahmen als solches auch nicht steuerbare Umsätze, Details zu den umsatzsteuerpflichtigen und -freien Einnahmen, Erstattungen, Entnahmen des Anlagevermögens, Kfz-Kosten, Sachentnahmen und Auflösung von Rücklagen abgefragt. Unter die Ausgaben fallen Waren, Rohstoffe, Hilfsmittel, bezogene Fremdleistungen und Personalkosten. Nach § 3 Nr. 26 EstG und § 4 Abs. 4 EstG können einige Berufsgruppen einen Pauschalbetrag (Betriebskostenpauschale) absetzen. Land- und Forstbetriebe und Weinbaubetriebe finden in dem EÜR-Vordruck eigene Felder zur Angabe ihrer Einnahmen und Ausgaben. Die Absetzung für Abnutzung (AfA), welche sich über mehrere Jahre erstrecken kann, wird am Ende des Vordruckes abgerechnet. Kleinunternehmer, welche sich gegen die Nutzung des Vordruckes entscheiden, sollten die AfA-Angaben unbedingt auch in ihre Rechnung einbeziehen.

Überschussrechnung für Freiberufler und Kleinunternehmer

Kleinunternehmer und Freiberufler sind von der Pflicht, die EÜR über den Vordruck einzureichen ausgenommen. Sie können, müssen jedoch nicht, die EÜR detailliert aufstellen. Eine formlose Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben ergibt dann Sinn, wenn sich die Posten in einfache Kategorien (z.B. Warenbezug, Porto, Geschäftsmiete) gliedern lassen. Der Kleinunternehmer kann diese Kategorien mit Hilfe eines Tabellenprogrammes untereinander auflisten. Zuerst werden dabei die Einnahmen aufgefächert, schließlich die Ausgaben aufgelistet. Die Differenz aus Einnahmen – Ausgaben ergibt den Gewinn. Die Summen sind mit den übrigen Angaben der Steuererklärung abzugleichen, um Übertragungsfehlern in der Steueranmeldung vorzubeugen. Die EÜR wird elektronisch eingereicht. Eine Sondergenehmigung bei der die EÜR auf postalischem Wege nachgereicht werden kann, erfolgt nach Absprache, z.B. wenn die Anschaffung von Technik zur elektronischen Abrechnung dem Unternehmer nicht zumutbar ist.