Umlageverfahren

Das Umlageverfahren, oft auch als Umlagefinanzierung bezeichnet, ist ein Finanzierungssystem für die gesetzlich vorgeschriebenen Unfall-, Kranken- und Rentenversicherungen. Anders, als beim sogenannten Kapitaldeckungsverfahren werden beim Umlageverfahren die von den Versicherungspflichtigen eingezahlten Beiträge nicht für den Aufbau eines Kapitalbestandes genutzt, sondern sofort in die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Leistungen umgelegt.

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Umlageverfahren in der Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung in der Bundesrepublik wird zu einem Teil aus den Beiträgen der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und den Beiträgen der Arbeitgeber sowie Zuschüssen aus dem Staatshaushalt finanziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen jeweils die Hälfte des aktuellen Betragssatzes zur Restversicherung in Höhe von 18,6 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts.

Im Rahmen des Umlageverfahrens werden bei der Rentenversicherung die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlten Versicherungsbeiträge sofort an die derzeitigen Rentenbezieher ausgezahlt. Das heißt, die Beiträge werden umgelegt und nicht für die Bildung einer Rücklage für den Beitragszahler angespart. Der Beitragszahler erwirbt lediglich einen Anspruch auf die Zahlung einer Rente, wenn er in den Ruhestand geht. Grundlage für das Umlageverfahren ist der sogenannte Generationenvertrag. Der Generationenvertrag ist ein unausgesprochener und nicht niedergelegter Vertrag. Dieser Vertrag beinhaltet die Verpflichtung, dass die jeweilige erwerbstätige Generation mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung die Rentenansprüche der vorhergehenden Generation erfüllt.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt die Finanzierung privater Rentenversicherungen oder betrieblicher Altersversorgungen in Form des Kapitaldeckungsverfahrens. Hierbei werden die von den Versicherten eingezahlten Beiträge angespart. Die späteren Rentenzahlungen werden dann durch die Auflösung des angesparten Kapitals finanziert.

Umlageverfahren in der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung

Bei der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung werden die von den Versicherungspflichtigen und Arbeitgebern geleisteten Beiträge ebenfalls nicht angespart, sondern sofort in die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen für die Versicherten umgelegt. Die Beiträge werden in der Regel so bemessen, dass mit ihnen die in einem bestimmten Zeitraum zu erwartenden Ausgaben gedeckt sind. Wurden die Beiträge zu hoch angesetzt, werden Überzahlungen in die Rücklagen der Versicherer eingestellt und gegebenenfalls an die Versicherten zurückerstattet. Zusätzlich zu den Versichertenbeiträgen erhalten die Krankenkassen einen pauschalen, jährlichen Bundeszuschuss aus Steuermitteln für sogenannte versicherungsfremde Leistungen, wie beispielsweise die beitragsfreie Familienversicherung von Ehepartner oder Kindern.

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