Beim Umsatz handelt es sich in der BWL um eine Kennzahl in Währungseinheiten, die aus den tatsächlich verkauften Produkten und Dienstleistungen abgeleitet wird. Sie ist eine der wesentlichen Beurteilungszahlen für die Größe bzw. Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Die Aussagekraft wird durch weitere Erfolgskennzahlen wie Deckungsbeiträge bzw. Margen oder die Umsatzrendite erhöht.
Im Umsatzsteuerrecht steht der Umsatz als übergeordneter Begriff für Lieferungen und sonstige Leistungen. Das Steuerrecht zählt auch unentgeltliche Wertabgaben und Leistungen zu den Umsätzen. Der erwirtschaftete Umsatz bezeichnet dabei den Gegenwert in Geld oder Forderungen, den ein Unternehmen durch die Verkäufe von Waren oder durch Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums beansprucht. Der Bruttoumsatz einer Firma berücksichtigt deren Betriebsausgaben nicht und kann daher keine Aussage über deren Wirtschaftlichkeit zulassen.
Die Buchführung unterscheidet zwischen dem Nettoumsatz und dem Bruttoumsatz. Der Nettoumsatz bezeichnet die Erlöse aus der betrieblichen Tätigkeit, ohne die Umsatzsteuer, die das Unternehmen vereinnahmt hat, dazu zu rechnen. Der Bruttoumsatz hingegen bezieht die Umsatzsteuer, die zum Beispiel in einem Artikelpreis enthalten ist oder die in der Rechnung eines Dienstleisters ausgewiesen ist, in die Berechnung mit ein. Die einbehaltene Steuer, die jedes steuerpflichtige Unternehmen auf den Nettoverkaufspreis oder auf den Nettostundensatz aufschlagen und von seinen Kunden einfordern muss, leitet es jedoch an das Finanzamt weiter. Somit zählt die Steuer nicht zu den Erlösen, die dem Unternehmen zugute kommen. Daher ist als Messgröße zur Bewertung einer Unternehmung stets der Nettoumsatz von Bedeutung.
Die Betriebswirtschaftslehre (BWL) unterscheidet mit mengenmäßigen und wertmäßigen Umsätzen grundsätzlich zwei Arten von Umsätzen.
Für die Berechnung des Unternehmensumsatzes ist der wertmäßige Umsatz von Bedeutung.
Die Formel zur Berechnung lautet:
Absatzmenge (verkaufte Stückzahl) * Verkaufspreis = wertmäßiger Umsatz
Das Handelsgesetzbuch (HGB) gibt in § 277 HGB vor, wie der Umsatz in der Gewinn- und Verlustrechnung zu ermitteln ist. Laut HGB sind Umsätze zu bestimmen, indem die Erlöse aus dem Verkauf oder der Vermietung von Waren und aus der Erbringung von Dienstleistungen summiert werden. Danach sind Beträge, die den Erlös schmälern, wie zum Beispiel Skonti oder Rabatte, Umsatzsteuer und sonstige mit den Umsätzen verbundene Steuern abzuziehen.
Die Umsätze einer Firma beziehen sich stets auf dessen gewöhnliche Geschäftstätigkeit. Zur gewöhnlichen Tätigkeit des Betriebs zählen der Verkauf von Produkten, die das Unternehmen herstellt oder zum Verkauf anbietet, bereitstellt, vermietet oder verpachtet oder die unternehmenstypische Dienstleistung.
Nur diejenigen Einnahmen, die unmittelbar aus dem Absatz eines Unternehmens durch Verkäufe oder Dienstleistungen entstehen, gehören zu den Umsätzen. Dahingegen zählen Umsätze, die aus außergewöhnlichen Situationen entstehen, nicht zum Unternehmensumsatz und werden daher bei dessen Berechnung nicht berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel:
Zwar richtet sich die Anleitung des HGB an bilanzierende Unternehmen, doch eignet sie sich im Allgemeinen für die Berechnung von Umsätzen. Bei der Ermittlung des Unternehmensumsatzes wird der Absatz des Unternehmensangebots innerhalb einer bestimmten Zeitspanne unter Berücksichtigung des Verkaufspreises berechnet. Ein Computerhändler verkauft innerhalb eines Kalenderjahres 200 Computersysteme. Jedes System verkauft er zum Preis von 1.500 Euro. Der Jahresumsatz des Computerhändlers ergibt sich aus der Multiplikation von verkauften Artikeln und Preis, also 200 Computer * 1.500 Euro = 300.000 Euro.
Die 300.000 Euro beziffern den Nettoumsatz der Firma, da die eingenommene Steuer zum Steuersatz von 19% in Höhe von 57.000 Euro bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurde. Der Bruttoumsatz vom Unternehmen beträgt demnach 357.000 Euro.
Unabhängig von Branche, Rechtsform oder Größe ist der umgesetzte Betrag eine der essenziellsten Kennzahlen: Nur Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente, die eingenommen worden sind, können zur Deckung der Sach- und Personalkosten und für den Unternehmensgewinn verwendet werden. Aus diesem Grund bewährt sich diese Kennzahl auch bei der Größenklassifikation von Unternehmen: Je nach Statistikzweck oder Betrachtungsweise wird unter anderem anhand verschiedener Schwellenwerte des Umsatzes eine Einordnung in kleinere, mittlere oder Großunternehmen vorgenommen.
Viele Kennzahlen wie der Sach- oder Personalaufwand werden mit Bezug zum Umsatz ausgewiesen. Durch diese in Prozent angegebenen Werte lässt sich die Kostenposition in unterschiedlichen Jahren oder auch im Vergleich zu anderen Unternehmen der gleichen Branche (Benchmark-Werte) darstellen.
Die zusammengefassten Werte verschiedener Unternehmen sind zudem von großer Bedeutung für die volkswirtschaftlichen Statistiken. Der Beitrag der Unternehmen zur Wirtschaftsleistung wird anhand der Summe der Umsätze gemessen, das Wirtschaftswachstum oftmals auch als Bruttoinlandsprodukt ausgewiesen. Deshalb handelt es sich um eine Kennzahl, die im Gegensatz zu vielen Detailrechnungen oder -betrachtungen auch die breite öffentliche Aufmerksamkeit weckt. Sie wird zudem auch herangezogen um festzustellen, wie produktiv oder effektiv eine Branche arbeitet: Sachaufwand oder Personalaufwand werden in das Verhältnis zum Umsatz gesetzt und als Prozentwert zu Vergleichen herangezogen oder als Benchmark genutzt.
Der Umsatz bezeichnet den Erlös und damit die Einnahmen einer Unternehmung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Er wird ermittelt, indem die Absatzmenge mit dem Preis multipliziert und um Steuern bereinigt wird. Er trifft eine Aussage über dessen betriebliches Potential, jedoch nicht über seine Wirtschaftlichkeit. Denn der Umsatz berücksichtigt nicht den Aufwand, den das Unternehmen erbringen musste, um seine betriebliche Tätigkeit auszuführen. Daher muss die Wirtschaftlichkeit einer Firma anhand des Gewinns über eine weitere Messzahl gekennzeichnet werden. Bei der Berechnung des Gewinns bezieht das Unternehmen seine Aufwendungen mit ein, die es zur Erzielung seiner Umsätze erbracht hat. Während der Umsatz angibt, wie viele Geldeinnahmen das Unternehmen erzielt hat, treffen Gewinne eine Aussage darüber, welche Einkünfte nach Abzug aller Betriebsausgaben übrig bleiben.
So trifft der Umsatz Aussagen über die Leistungsfähigkeit eines Betriebs, während die Gewinne anzeigen, wie wirtschaftlich es arbeitet.
Die Formel zur Berechnung des Umsatzes:
Absatzmenge * Einzelpreis = Umsatz
Die Formel zur Ermittlung der Gewinne:
Umsatz – Betriebsausgaben = Gewinn
Der Computerhändler hat vergangenen Kalenderjahr 200 Computer zum Nettopreis von jeweils 1.500 Euro verkauft und dabei einen Umsatz von 300.000 Euro erzielt. Da er für seinen Betrieb Ladenmiete, Betriebskosten, Verwaltungsausgaben und Löhne in Höhe von insgesamt 80.000 Euro aufgewendet hat und an den Computerhersteller für den Bezug der 200 Computer 160.000 Euro bezahlen musste, ergeben sich Betriebsausgaben in Höhe von 240.000 Euro. Diese zieht er von seinen Erlösen ab, um seine Gewinne zu ermitteln: 300.000 Euro – 240.000 Euro = 60.000 Euro. Im vergangenen Jahr hat der Computerhändler einen Gewinn von 60.000 Euro erzielt.
Die Betriebswirtschaft setzt die Messgrößen Umsatz und Gewinn in ein Verhältnis, um die Rentabilität einer Unternehmung zu beziffern. Das so ermittelte prozentuale Verhältnis bezeichnet die Rentabilität einer Firma.
Die Formel zur Berechnung der Rentabilität:
Rentabilität = Gewinn ./. Umsatz * 100%
Der Computerhändler aus dem oben genannten Beispiel hat einen Umsatz von 300.000 Euro und Gewinne von 60.000 Euro. Die Berechnung der Rentabilität ergibt 60.000 ./. 300.000 * 100% = 20 %. Der Computerhändler erzielt mit 20% eine gute Umsatzrendite.
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