Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und Freiberufler müssen für jede ausgeschriebene Rechnung und den Preis ihrer Produkte und Dienstleistungen die Umsatzsteuer berechnen und korrekt abführen. Dazu ist es wichtig, zu verstehen, wie die die Umsatzsteuer berechnet wird und wann welcher Wert angegeben werden muss. Auch die umgekehrte Berechnung, also vom Bruttopreis in den Nettopreis ohne Umsatzsteuer ist häufig notwendig, um korrekte Angaben zu Produktionskosten zu listen.
Im Billomat Magazin erklären wir dir, welche Ausgaben nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung gehören.
Jeder Umsatzsteuerpflichtige sollte seine Umsatzsteuer berechnen können. Zur Anmeldung der Vorsteuer muss der Unternehmer ohnehin einen Überblick darüber haben, wie hoch die bisher eingenommene und zu erwartende Umsatzsteuer im letzten Quartal oder Geschäftsjahr war. Die Berechnung der Umsatzsteuer und der Abzug selbiger vom Bruttopreis sind relativ einfach durchzuführen. Natürlich übernimmt diese Aufgabe außerdem auch ein beauftragter Steuerberater für seine Mandanten. Das Auslesen und Analysieren der Netto- und Bruttokosten von Waren und Handelswerten ist jedoch für das Verstehen der eigenen Unternehmung essentiell.
Gut zu wissen: Wer als Kleinunternehmer tätig ist, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und spart sich dadurch die Umsatzsteuer komplett.
Um die Umsatzsteuer zu berechnen, muss zuerst der Nettopreis einer Ware oder Dienstleistung bekannt sein. Dieser setzt sich aus verschiedenen Posten wie Materialkosten, Produktionskosten, Arbeitszeit und anderen Faktoren zusammen. Der Endpreis nach Aufschlag des Gewinnes für das Unternehmen ist der Nettopreis. Aus dem Nettopreis zieht das Unternehmen seine Gewinne. Er liegt also stets höher als die Grundkosten. Die Umsatzsteuer trägt nicht zum Einkommen des Unternehmens bei, sie wird direkt abgeführt.
Tipp zum Weiterlesen: Ist- oder Soll-Versteuerung? Im Magazin verraten wir Dir, wie Du die Umsatzsteuer abführen musst.
Um aus dem Nettopreis die Umsatzsteuer zu berechnen, muss außerdem die Steuerklasse bekannt sein. Waren, Dienstleistungen und der Hauptteil aller Handelsgüter werden mit 19% besteuert. Ausgenommen davon sind kreative Dienstleistungen und Waren, für die eine 7% Regelung greift. Dazu zählen beispielsweise Grafiken, Fotografien, Texte, Broschüren, aber auch Theatertickets, Konzertkarten und vieles mehr. Im Zweifelsfalle kann der Steuerberater Auskunft geben, welche Steuersätze zu vereinnahmen ist. Werden nur 7% eingenommen, aber 19% müssen abgeführt werden, kann das Finanzamt die Differenz dennoch verlangen.
Um die Summe einer Rechnung oder den Preis einer Ware netto plus Umsatzsteuer zu berechnen, wird der Nettopreis x 1,19 bzw. 1,07 genommen, also auf 119% bzw. 107% erhöht. Beträgt der Nettopreis eines Druckers also 200 Euro, wird er für 238 Euro verkauft. Um aus den 238 Euro brutto die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer herauszurechnen, wird : 1,19 dividiert. Die Umsatzsteuer beträgt bei 19% auf 200 Euro also 38,00 Euro. Einige Onlinetools nehmen diese Rechnung allerdings auch mit wenigen Klicks ab.
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