Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die auch als Umsatzsteuer-ID oder USt-ID bezeichnet wird, ist eine Nummer, die einem Unternehmen innerhalb der EU zur eindeutigen steuerlichen Kennzeichnung zugewiesen wird.

Wusstest du, dass du die Umsatzsteuer Identifikationsnummer prüfen musst, wenn du Rechnungen ins Ausland ausstellst? Mehr dazu erfährst Du im Billomat Magazin.

Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-ID, kennzeichnet jedes Unternehmen, das innerhalb der Europäischen Union ansässig ist eindeutig, indem es ihm eine einmalige Nummer zuweist. Durch die eindeutige Identifizierung von Unternehmen ermöglicht die USt-ID die Abwicklung von Geschäften, die im selben oder in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der EU angesiedelt sind. Unternehmer können die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zusätzlich zu ihrer regulären Steuernummer beantragen. 

Wie erhält man eine USt-ID?

Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und deren Geschäftstätigkeit sich nur auf das Inland erstreckt, benötigen grundsätzlich eine Steuernummer. Diese müssen Unternehmen auf sämtlichen Geschäftsdokumenten angeben. Neben der regulären Steuernummer, die jedem Gewerbetreibenden nach der Gewerbeanmeldung zugewiesen wird, können Unternehmen zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, wenn sie diese benötigen. 

Wer benötigt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Unternehmen, die mit anderen Unternehmen innerhalb der EU Geschäftsbeziehungen pflegen, benötigen zwingen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Somit ist die Führung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für ein Unternehmen immer dann erforderlich, wenn es Lieferungen oder Leistungen für andere Unternehmen erbringt, die ihren Betriebssitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU haben. Aber auch der Erhalt von Lieferungen aus dem EU Ausland führt zu der Pflicht, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu führen. Grenzüberschreitende geschäftliche Vorgänge zwischen Unternehmen innerhalb der EU werden als innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung sowie als innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet.

Was ist die innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung?

Die innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung bezeichnet eine Warenlieferung oder Dienstleistung zwischen zwei Unternehmen, die ihren Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der EU haben. 

Innergemeinschaftliche Lieferung

Bei der innergemeinschaftlichen Lieferung erhebt der Lieferant keine Umsatzsteuer von seinem Kunden. Seine Forderung beschränkt sich auf den Nettobetrag der Lieferung. Die Umsatzsteuerschuld entsteht nicht beim Lieferanten, sondern bei seinem gewerblichen Kunden im EU Ausland.

Innergemeinschaftliche Leistung

Die innergemeinschaftliche Leistung führt zu einer Umkehr der Steuerschuld durch das sogenannte Reverse Charge Verfahren. Der Dienstleister erhebt beim Reverse Charge Verfahren keine Umsatzsteuer in seiner Rechnung. Dahingegen muss der gewerbliche Kunde im EU Ausland Umsatzsteuer aus dem Nettobetrag seiner Eingangsrechnung ermitteln und an sein zuständiges Finanzamt melden und ausbezahlen. 

Was ist der innergemeinschaftliche Erwerb?

Der innergemeinschaftliche Erwerb bezeichnet den Erhalt von Lieferungen eines Unternehmens von einem anderen Unternehmen, wenn beide Unternehmen ihren Betriebssitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der EU haben. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb erhebt der Lieferant keine Umsatzsteuer. Vielmehr muss der Kunde nach Erhalt der Ware auf den Nettobetrag Umsatzsteuer selbst aufschlagen und an sein zuständiges Finanzamt melden und bezahlen.

Wann gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf die Rechnung?

Das Umsatzsteuergesetz schreibt in genau vor, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, damit das Finanzamt das Dokument als Beleg für steuerliche Erklärungen anerkennt. Dabei ist zu unterscheiden, wer der Kunde des Unternehmers ist und wo er seinen Sitz hat. Bedient ein Unternehmen ausschließlich Privatkunden, ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unerheblich. Dahingegen ist die USt-ID ist insbesondere für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen von Bedeutung. 

Was gilt für die innerdeutsche Lieferung oder Leistung?

Laut Absatz 4 des § 14 gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer alternativ zur Steuernummer zu den Pflichtangaben auf Ausgangsrechnungen von Unternehmen für Lieferungen oder Leistungen innerhalb Deutschlands. Demnach können Unternehmen frei wählen, ob sie auf ihren innerdeutschen Rechnungen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Betriebs angeben. 

Vermerk der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung

Der §14 des Umsatzsteuergesetzes erlaubt es heute dem umsatzsteuerpflichtigen Selbstständigen aus Gründen des Datenschutzes auf Rechnungen nur die USt-IdNr. anzugeben. Früher mussten umsatzsteuerpflichtige Selbstständige immer die private Steuernummer angeben.

Wann ist die USt-ID auf der Rechnung zwingend erforderlich?

Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Ausgangsrechnung ist immer dann zwingend vorgeschrieben, wenn eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung sowie ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt. In allen genannten Fällen hat der Lieferant oder Dienstleister sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines eigenen Unternehmens als auch die USt-ID des Kunden auf seiner Ausgangsrechnung anzugeben. Durch die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowohl des Lieferanten oder Dienstleisters als auch des gewerblichen Kunden ist sichergestellt, dass die Umsatzsteuer entsprechend der Vorgaben für den jeweiligen Fall gemeldet und abgeführt wird. Die Angabe beider Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zeigt an, dass die Forderung sich auf einen Geschäftsvorgang zwischen zwei gewerblichen Unternehmen bezieht, der eine bestimmte steuerliche Behandlung nach sich zieht. Zudem bietet die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beider Unternehmen auf der Rechnung für das Finanzamt ein wichtiges Instrument zur Kontrolle.

Wann ist die USt-ID zudem sinnvoll? – Impressum auf Unternehmenswebsite

Nicht nur Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen mit anderen Unternehmen innerhalb der EU pflegen, sind von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer betroffen. Denn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehört zu den Pflichtangaben im Impressum auf der Unternehmenshomepage. Das kann auch Unternehmer betreffen, die lediglich Privatkunden bedienen oder deren Kundenkreis ausschließlich im Inland ansässig ist. Das Telemediengesetz schreibt im vor, dass Unternehmen, die ihr gewerblichen Angebot im Internet auf einer Homepage darstellen, ein Impressum angeben müssen. Das Impressum muss neben dem Namen und der Anschrift des Betriebs, Kontaktdaten sowie den Nummern für Registereinträge auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten, sofern das Unternehmen eine entsprechende Nummer besitzt. Um Abmahnungen vorzubeugen, sollten daher Unternehmen, die ihr Angebot auf einer Website präsentieren, über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und diese im Impressum angeben.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer benötigen in der Regel keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auch wenn sie ihre geschäftliche Tätigkeit mit anderen Unternehmen innerhalb der EU ausüben, sind sie steuerbefreit und benötigen daher keine USt-ID. Sie müssen ihren Geschäftspartnern ausdrücklich mitteilen, dass sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. In der Folge behandeln Lieferanten oder Dienstleister aus dem Ausland Kleinunternehmer wie Privatkunden und stellen ihre Rechnungen mit Umsatzsteuer aus. Kleinunternehmer können allerdings auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, um wie steuerpflichtige  Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel behandelt zu werden. Dies führt jedoch dazu, dass sie trotz ihres Status als Kleinunternehmer Umsatzsteuer für die betroffenen Vorgänge erklären und abführen müssen, während sie als Kleinunternehmer zugleich kein Recht auf Vorsteuerabzug haben.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb Europas

Da nahezu jedes Land innerhalb der EU unterschiedliche Umsatzsteuersätze hat, wird die USt-ID benötigt, um den Handel zwischen Unternehmen aus verschiedenen europäischen Ländern zu vereinfachen bzw. die darauf anfallenden Steuern einfacher zu berechnen. Man nennt diese Art des Handels den steuerfreien innergemeinschaftlichen Handel. Dieser ist nur möglich, wenn das Unternehmen im Ausland seine unternehmerische Tätigkeit anhand einer vorhandenen und gültigen USt-ID nachweisen kann. Das ausführende Unternehmen schuldet für solche Lieferungen dem eigenen Finanzamt keine Umsatzsteuer. Stattdessen wird die Umsatzsteuerpflicht für solche Geschäfte an den Empfänger übertragen, der die Steuer dann an seine Finanzbehörde zu entrichten hat. Hier spricht man vom Bestimmungslandprinzip. Auch für Leistungen kann die Steuerschuld an den im Ausland ansässigen Leistungsempfänger übertragen werden, sofern diese eine gültige USt-ID vorweisen kann. In diesem Zusammenhang spricht man von der Übertragung der Steuerschuld an den Leistungsempfänger oder vom Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).

Wie kann man die USt-ID beantragen?

Die Umsatzsteuer in Deutschland durch das Bundeszentralamt für Steuern an die Unternehmen vergeben. Die Vergabe erfolgt jedoch nicht automatisch bei einer Gewerbeanmeldung, sondern muss vom jeweiligen Unternehmer beim BZSt beantragt werden. Die Vergabe selbst ist kostenlos für das beantragende Unternehmen. Möchte ein Unternehmen, das in Deutschland der Kleinunternehmerregelung unterliegt, eine USt-ID beantragen, so muss das zuständige Finanzamt diesem Antrag zunächst beim BZSt per Sondersignal zustimmen. Für die Verwendung einer Umsatzsteuer-ID ist es notwendig, dass diese gültig ist. Möchte man sich von der Gültigkeit einer von einem potenzielle Geschäftspartner genannten ID überzeugen, kann man diese online mit dem MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission überprüfen oder eine qualifizierte Anfrage an das BZSt stellen.

Aufbau der USt-ID

Eine gültige USt-ID besteht aus zwei Großbuchstaben und 12 nachfolgenden alphanumerischen Zeichen. In den meisten Fällen kann die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mittels sogenannter Prüfziffern ermittelt werden.

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