Umsatzsteuersatz

Unter dem Umsatzsteuersatz versteht man den Prozentsatz, mit dem Unternehmen ihre gewerblich erzielten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen besteuern müssen. Dieser Steuersatz bezieht sich stets auf den Umsatz selbst, sodass der reale Umsatzsteuerbetrag bei gleichem Steuersatz stets im gleichen Verhältnis zum Umsatz steht.

Welchen Umsatzsteuersatz für welche Ware oder Dienstleistung anwenden? Beträgt die Umsatzsteuer 7 oder 19 Prozent? In Billomat kannst du deinen Artikeln die richtigen Steuersätze zuordnen. Wie das geht, erfährst du im Billomat Blog.

Welche Umsatzsteuersätze in Deutschland gibt es?

In Deutschland gelten zwei unterschiedliche Steuersätze für die Umsatzsteuer:

  • Der reguläre Steuersatz/Regelsteuersatz beträgt aktuell 19%
  • Der reduzierte Umsatzsteuersatz beträgt aktuell 7%

Gut zu wissen: Wer als Kleinunternehmer beim Finanzamt gemeldet ist und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Umsatzsteuer Höhe von 19 Prozent

Die Umsatzsteuersätze in Deutschland werden im (Umsatzsteuergesetz) geregelt. Demnach gilt für jeden steuerpflichtigen Umsatz aktuell ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. Der Begriff Bemessungsgrundlage ist im sehr genau definiert. Demnach fallen sämtliche Aufwendungen, die beim Erwerb einer Ware oder einer Leistung anfallen unter die Bemessungsgrundlage. Hierzu gehört neben der berechneten Leistung zum Beispiel auch die Verpackung oder Transport- und Lieferkosten. Die Gesamtsumme stellt die Bemessungsgrundlage, auf die der Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent aufgeschlagen werden muss. 

Schon bereit für die nächste Umsatzsteuervoranmeldung? Damit Du alles schnell und ohne Probleme erledigen kannst, haben wir das Wichtigste zum Thema UStVA in unserem kostenlosen ePaper zusammengefasst.

Zum Umsatzsteuervoranmeldung Leitfaden

Umsatzsteuer Höhe von 7 Prozent

Nur bei bestimmten Warengruppen und Dienstleistungen beträgt die Umsatzsteuer 7 Prozent. Zu diesen gehören neben weiteren laut Waren und Leistungen im Rahmen von:

  • Vieh- und Pflanzenzucht
  • Tierhaltung
  • Zahntechnik
  • Zahnarzt
  • Eintritt für Theater, Konzerte, Museen
  • Filmverleih
  • Lizenzen innerhalb des Urheberrechts
  • gemeinnützige Organisationen
  • Personenbeförderung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Taxifahrten
  • Beherbergung
  • Campingplatzmiete

…und viele mehr.

Die listet Gegenstände auf, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Dazu zählen neben vielen weiteren zum Beispiel:

  • Lebende Tiere
  • Fleisch
  • Milch und Milcherzeugnisse
  • Eier
  • Honig
  • Gemüse
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Brennholz
  • Bücher, Zeitungen
  • Erzeugnisse des grafischen Gewerbes
  • Halbleiterplatten
  • Rollstühle
  • orthopädische Produkte
  • Kunstgegenstände
  • Sammlergegenstände

…und viele mehr.

Umsatzsteuersatz Europa: Welcher Satz gilt aktuell?

Auch innerhalb der Europäischen Union werden von den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Umsatzsteuersätze angewendet. Diese müssen jedoch innerhalb fester, von der EU vorgeschriebener Grenzen liegen. So muss der reguläre Umsatzsteuersatz in Europa derzeit bei mindestens 15 % liegen, wobei eine Obergrenze nicht vorgeschrieben wird.

Es ist allen Staaten erlaubt, einen zweiten, ermäßigten Umsatzsteuersatz für bestimmte Warengruppen zu nutzen, wie es in Deutschland der Fall ist. Für diesen ermäßigten Umsatzsteuersatz gilt eine Mindesthöhe von 5 % vom jeweiligen Umsatz. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird von den meisten Ländern vor allem für Lebensmittel erhoben. Die Mehrwertsteuer für Lebensmittel in Europa beträgt zum Beispiel aktuell (Stand 2018) in Deutschland 7 Prozent, in Luxemburg 3 Prozent, in Frankreich 5,5 Prozent und in Italien 10 Prozent.

In den meisten Ländern gehört die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer zu den Haupteinnahmequellen des Staates.

Tipp zum Weiterlesen: Wie sieht es eigentlich bei unseren Nachbarn aus? Im Magazin erfährst Du, welche Umsatzsteuersätze in Österreich gelten.

Sondersteuersätze

Bestimmte Umsätze in Europa dürfen mit Sondersteuersätzen versehen werden. Zu den Sondersteuersätzen zählen drei Stufen:

  • Stark ermäßigter Satz: Ein stark ermäßigter Steuersatz in Höhe von 4 Prozent gilt zum Beispiel in Spanien für Fahrzeugwartung und -umbau sowie zur Beförderung von Behinderten. 
  • Nullsatz: In einigen Ländern der EU darf auf bestimmte Leistungen auch der Nullsatz angewendet werden. Obwohl keine Umsatzsteuer erhoben wird, kann ein Vorsteuerabzug für diesen Sondersteuersatz geltend gemacht werden. Der Nullsatz kann zum Beispiel bei der Warenausfuhr und für Finanzdienstleistungen außerhalb der EU angewendet werden.
  • Zwischensatz/Vorläufiger Satz: Der Zwischensatz beträgt mindestens 12 %. Er wurde eingeführt, da einige Länder einen ermäßigten Steuersatz für bestimmte Lieferungen und Leistungen angewendet hatten, für die jedoch kein ermäßigter Satz vorgesehen ist. 

Die Sondersteuersätze gelten als Übergangsregelung, die nach Ablauf einer Übergangsfrist beendet werden soll.

Umsatzsteuer als durchlaufender Posten in der unternehmerischen Buchhaltung

Die Höhe der Umsatzsteuer hat auf den Gewinn eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens keine Auswirkungen. Generell spielt für ein Unternehmen auch die Höhe des Umsatzsteuersatzes keine Rolle. Denn die Umsatzsteuer ist für sie ein sogenannter durchlaufender Posten, der keinen Einfluss auf Gewinn und Verlust hat. Die Unternehmen vereinnahmen im Dienste des Finanzamtes die Umsatzsteuer und leiten sie an dieses weiter. Zwar müssen auch sie für bezogene Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer an Ihre Lieferanten bezahlen. Diese bezahlte Umsatzsteuer können sie jedoch von der vereinnahmten und abzuführenden Umsatzsteuer abziehen. Man spricht hier vom Vorsteuerabzug.

Vorsteuerabzug

Insofern macht es für ein Unternehmen keinen Unterschied, ob der aktuelle Umsatzsteuersatz höher oder niedriger ist, da sich die Höhe des Umsatzsteuersatzes nicht auf den Umsatz selbst und somit auch nicht auf das Unternehmensergebnis auswirkt.

Ähnliche Fragen: