Eine Unfallversicherung soll gesundheitliche Schäden ausgleichen, die Versicherte aufgrund einer von ihnen ausgeübten versicherten Tätigkeit erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist ein Zweig der Sozialversicherungen und für abhängig Beschäftigte sowie weitere Personengruppen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage für diese Versicherung ist das siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die private Unfallversicherung kann unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden.
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Die Aufgaben der gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen weichen voneinander ab. Die gesetzliche Pflichtversicherung hat folgende Aufgaben. Sie soll mit geeigneten Mitteln
Im Versicherungsfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung insbesondere die Kosten für die Heilbehandlung, Rehabilitation, Lohnersatzleistungen, Rentenleistungen und, falls der Versicherte durch den Unfall verstirbt, Leistungen für die Hinterbliebenen wie Witwen- oder Witwerrenten sowie Waisenrenten.
Im Unterschied dazu liegt die wesentliche Aufgabe privater Unfallversicherungen in der sogenannten Invaliditätsleistung. Das heißt, nach einem Versicherungsfall zahlt die Versicherung den Versicherten, falls diese keiner Arbeit mehr nachgehen können, eine Lohnersatzleistung. Je nach Ausgestaltung der Versicherung können weitere Leistungen wie beispielsweise ein Unfalltagegeld, Maßnahmen zur Rehabilitation oder kosmetische Operationen mit dem Versicherer vereinbart werden. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der Versicherungsschutz in der Regel weltweit und zeitlich uneingeschränkt gilt. Bei der gesetzlichen Pflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz dagegen nur bei Unfällen und Berufskrankheiten, die mit der beruflichen Tätigkeit der Versicherten zusammenhängen.
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Die gesetzliche Pflichtversicherung bietet insbesondere Auszubildenden und Arbeitnehmern einen Versicherungsschutz. Zusätzlich sind weitere Personengruppen in den Versicherungsschutz mit einbezogen. Hierzu gehören
Unternehmer können sich auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern, falls Sie nicht schon durch eine Satzung oder durch gesetzliche Vorgaben pflichtversichert sind.
Die gesetzlichen Unfallversicherungen werden von den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie von Versicherungsträgern der öffentlichen Hand getragen. Hierzu gehören beispielsweise Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände sowie Landesunfallkassen. Die Finanzierung der Versicherungsträger erfolgt durch Versicherungsbeiträge, die alleine von den Unternehmern bezahlt werden müssen. Für die Versicherten ist die Versicherung beitragsfrei. Die Träger privater Unfallversicherungen sind privatwirtschaftliche Versicherungsunternehmen. Hier müssen die Versicherungsbeiträge von den Versicherten selbst getragen werden.
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