Ein Unternehmen ist eine rechtliche und wirtschaftlich-finanzielle Einheit, für die das erwerbswirtschaftliche Prinzip, das Prinzip des Privateigentums und das Autonomieprinzip (Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans) kennzeichnend ist.
Die Bilanzanalyse wird von Unternehmen durchgeführt, die zur Bilanzerstellung verpflichtet sind. Doch was sind die Ziele der Bilanzanalyse? Was sagen die Zahlen über Dein Unternehmen? Im Billomat Magazin haben wir darüber berichtet.
Das formale Merkmal einer Unternehmung ist die Rechtsträgerschaft (z.B. AG, GmbH). Eine Unternehmung kann aus einem, keinem oder mehreren Betrieben bestehen. Welcher Aufbau gewählt wird, hängt vom jeweiligen Unternehmensziel ab. Charakterisiert wird die Unternehmung durch den Firmennamen und die Rechtsform. Da es sich bei ihr um eine örtlich nicht gebundene Einheit handelt, kann die Unternehmung auch aus mehreren, an verschiedenen Orten ansässigen Betrieben bestehen. Die Betriebswirtschaft sieht Unternehmungen als Orte dispositiver Entscheidungsvorgänge innerhalb eines Stakeholder-Netzwerkes an, d.h. das Handeln und die Entscheidungen der Unternehmung sind auch durch die Interaktionsbeziehungen innerhalb des Stakeholder-Netzwerkes beeinflusst. Streben Unternehmungen nicht nach Gewinn, werden sie als Non-Profit-Organisationen bezeichnet, wobei bei dieser Form von Unternehmungen zwischen wirtschaftlichen, soziokulturellen, politischen und karitativen Non-Profit-Organisationen unterschieden wird.
Im Wirtschaftsrecht werden Unternehmungen nach dem Träger des Eigentums kategorisiert. Nach diesem Unterscheidungskriterium lassen sich Unternehmungen in drei Gruppen einteilen:
Gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen sind Organisationen, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft betrieben werden, wobei allerdings auch privates Kapital an der Unternehmung beteiligt ist. Auch nach der gewählten Rechtsform lassen sich Unternehmungen unterscheiden. So gibt es neben dem Einzelkaufmann auch Personengesellschaften wie offene Handelsgesellschaften (OHG), Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Genossenschaften, Stiftungen und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG).
Eine Unterscheidung zwischen Unternehmen und Betrieb ist insbesondere für den Bereich der Betriebswirtschaft von Bedeutung. Denn aus der Perspektive der Betriebswirtschaft ist die Wirtschaftlichkeit eines Betriebs von der Rentabilität einer Unternehmung genau abzugrenzen.
Unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zeichnet sich die Wirtschaftlichkeit eines Betriebs dadurch aus, dass mit möglichst wenig Aufwand eine möglichst hohe Leistung zu erzielen ist. Je rationeller der Betrieb arbeitet, umso höher ist seine Wirtschaftlichkeit.
Die betriebswirtschaftliche Deutung von Rentabilität bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Erfolg und dem hierfür eingesetzten Kapital. Die Rentabilität des Unternehmens ist somit die Maßzahl zwischen Ertrag und Eigenkapital. Je höher der Ertrag und je niedriger das eingesetzte Eigenkapital, umso besser ist die Rentabilität des Unternehmens zu bewerten.
Im Alltag des wirtschaftlichen Handelns wird das Unternehmen dem Betrieb in der Regel gleichgesetzt. Eine Abgrenzung der beiden Begriffe wird immer dann notwendig, wenn eine besondere Zielsetzung innerhalb der Anwendung von Recht eine Unterscheidung nach sich zieht. Während das Steuerrecht oder das Arbeitsrecht keine Unterscheidung erfordert, unterscheidet das Wirtschaftsrecht die beiden Begriffe recht eindeutig. Das Bürgerliche Gesetzbuch wiederum trifft eine Unterscheidung zwischen Unternehmung und Betrieb, indem es die beiden Begriffe in ihrem Zusammenhang formuliert.
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet Unternehmen und Betrieb, indem es sie zueinander in eine Ordnung stellt. So muss ein Betrieb immer einen Rechtsträger haben. Der Rechtsträger zeichnet sich durch eine Rechtsform und durch einen Namen aus und gilt dadurch als Unternehmen. Ein Unternehmen kann aus mehreren Betrieben bestehen, während zugleich aber auch mehrere Unternehmen als gemeinsame Rechtsträger eines einzigen Betriebs auftreten können.
Steuerrecht und Arbeitsrecht verwenden die beiden Begriffe Unternehmen und Betrieb, ohne einen Unterschied zu machen. Insbesondere das Steuerrecht unterscheidet die beiden Begriffe nicht im Detail, da die Besteuerung stets auf diejenige Organisationseinheit zielt, für die die Steuerpflicht gilt. Zwar liefert der Betrieb die Grundlagen für die Besteuerung, indem er den Ertrag erwirtschaftet, der die Bemessungseinheit für die Erhebung der Steuer liefert. Und obwohl das Unternehmen als rechtliche Vertretung des Betriebs gegenüber dem Finanzamt auftritt, erachtet das Steuerrecht beide gleichermaßen als Träger geschäftlichen Handelns und somit als Einheit in ihrer steuerlichen Verpflichtung.
Das Wirtschaftsrecht grenzt Unternehmen und Betrieb hinsichtlich ihrer Zielsetzung sehr deutlich voneinander ab.
Das Wirtschaftsrecht kennzeichnet das Unternehmen anhand von weiteren Kriterien, die es von der arbeitstechnischen Einheit, dem Betrieb, unterscheidet. Dazu gehören zum Beispiel:
Verschiedene Rechtsformen sorgen dafür, dass die Organisation, die Art und die Größe sowie die Wirtschaftskraft von Unternehmen nach außen hin sichtbar sind. Die folgenden Rechtsformen gelten für Unternehmen:
Während Einzelunternehmer, die GbR, der Einzelkaufmann oder die UG als kleine Unternehmungen mit verhältnismäßig geringer Wirtschaftskraft zu erkennen sind, lassen zum Beispiel Aktiengesellschaften oder Genossenschaften einen starken wirtschaftlichen Hintergrund vermuten und zeichnen sich durch große Belegschaften aus.
Neben den betrieblichen Aufgaben einer Unternehmung und den damit einhergehenden Verpflichtungen gegenüber Kunden und Lieferanten entstehen mit der Gründung eines Unternehmens auch steuerliche Pflichten. Zu den zentralen Steuerarten für Unternehmen in Deutschland zählen:
Die Umsatzsteuer ist im Umsatzsteuergesetz geregelt und stellt eine Konsum- oder Verbrauchersteuer. Diese entsteht beim Kauf von Gegenständen oder bei der Erbringung von Dienstleistungen. Jedes steuerpflichtige Unternehmen hat die Verpflichtung, Umsatzsteuer in Form von Mehrwertsteuer von seinen Kunden zu erheben. Die vereinnahmte Mehrwertsteuer muss das Unternehmen als Umsatzsteuer deklarieren und an das Finanzamt ausbezahlen. Hierfür sind regelmäßig unterjährige Umsatzsteuervoranmeldungen sowie eine abschließende Jahresumsatzsteuererklärung zu erstellen, mit denen das Unternehmen die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt meldet. Im Zuge der Voranmeldungen ist die Steuerschuld an das Finanzamt auszubezahlen.
Welche Bedeutung hat der Vorsteuerabzug?
Unternehmen steht das Recht zu, Vorsteuerabzug geltend zu machen. Der Vorsteuerabzug ermöglicht den Abzug von ausgegebener Mehrwertsteuer von der Steuerschuld. Demnach dürfen Unternehmen die Mehrwertsteuerbeträge, die sie an Lieferanten oder Dienstleister für Waren oder Leistungen bezahlt haben, von ihren vereinnahmten Umsatzsteuerbeträgen abziehen und somit die Steuerschuld absenken. Mit der Erwirtschaftung von Umsatzsteuer tragen Unternehmen einen erheblichen Teil zur Finanzierung des Staatshaushalts bei. Von der Umsatzsteuer befreit sind ausschließlich Unternehmen, die sich dafür entscheiden, die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch zu nehmen.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften fällt Einkommensteuer an, die im Einkommensteuergesetz geregelt wird. Diese Unternehmensformen vereinen die Unternehmung mit der steuerpflichtigen Person. Die Unternehmer müssen daher auf erzielte Gewinne und sonstige Einkünfte, die sie durch ihr Unternehmen erwirtschaftet haben, Einkommensteuer bezahlen. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens, während die Steuersätze in gleichmäßig ansteigenden Prozentpunkten angesetzt werden.
Die Körperschaftsteuer ist das Gegenstück zur Einkommensteuer und im Körperschaftsteuerrecht fixiert. Während die Einkommensteuer natürliche Personen besteuert, fällt die Körperschaftsteuer für juristische Personen, wie für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen an. Die Körperschaftsteuer besteuert den Gewinn des Unternehmens und beträgt durchgehend 15 Prozent.
Die Gewerbesteuer fällt für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen an und wird durch die Gemeinde oder Kommune erhoben, in der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Ihre Regelungen finden sich im Gewerbesteuerrecht. Als Grundlage für die Ermittlung der Gewerbesteuer wird der Ertrag des Unternehmens innerhalb eines Kalenderjahres herangezogen. Der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent, der mit dem sogenannten Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Der Hebesatz fällt innerhalb Deutschlands unterschiedlich hoch aus und richtet sich nach der wirtschaftlichen Attraktivität des Standorts. Angehörige der freien Berufe, nichtgewerblich Selbstständige sowie Land- und Forstwirte ohne Handelsregistereintrag und mit Umsätzen unterhalb der festgelegten Höchstgrenzen für die Steuer sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit.
Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, müssen für diese Lohnsteuer an das Finanzamt bezahlen. Die Lohnsteuer wird durch das Einkommensteuergesetz geregelt. Für die Abführung des Steuerbetrags behalten Unternehmer einen entsprechenden Teil des monatlichen Bruttoentgelts ihrer Mitarbeiter ein und leiten diesen als Lohnsteuer zusammen mit der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt weiter.
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