Das Unternehmensergebnis ist allgemein die Differenz zwischen den Erträge und den Aufwendungen eines Unternehmens innerhalb einer Periode. Wenn diese Differenz positiv ist, liegt ein Gewinn vor. Im HGB wird dieser Gewinn als Jahresüberschuss bezeichnet. Ist die Differenz negativ, liegt ein Unternehmensverlust vor. Im HGB wird der Unternehmensverlust als Jahresfehlbetrag bezeichnet. Darüber hinaus wird der Begriff Unternehmensergebnis für das über die gesamte Lebenszeit eines Unternehmens erzielte Ergebnis, das sogenannte Totalergebnis, verwendet.
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Das Unternehmensergebnis kann auf zwei verschiedenen Wegen ermittelt werden. Einerseits über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Ende einer Periode. Andererseits aus der betrieblichen Kosten- und Leistungsbereich (KLR). Wird das Ergebnis anhand der GuV ermittelt, werden sowohl die Ergebnisse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wie auch außergewöhnliche Aufwendungen und außergewöhnliche Erträge zusammengefasst als außerordentliches Ergebnis berücksichtigt. Die Berechnung sieht wie folgt aus
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit + außerordentliches Ergebnis = Unternehmensergebnis.
Das anhand dieser Berechnung ermittelte Ergebnis ist das Ergebnis vor Steuern.
Bei der Ermittlung über die Kosten- und Leistungsrechnung erfolgt eine Korrektur des Betriebsergebnisses um sogenannte pagatorische Kosten und Erlöse sowie die Hinzurechnung des neutralen Ergebnisses:
Unternehmensergebnis = Betriebsergebnis + neutrales Ergebnis
Zu den sogenannten pagatorischen Kosten zählen beispielsweise die an Arbeitnehmer ausgezahlten Löhne und Gehälter oder eingekaufte Rohstoffe. Es handelt sich dabei um Kosten, bei denen tatsächlich eine Auszahlung von Geld erfolgt ist. Dementsprechend werden bei pagatorischen Erlösen tatsächlich Einnahmen erzielt.
Die beiden Begriffe Unternehmensergebnis und Betriebsergebnis werden oft synonym verwendet. Grund hierfür ist, dass ein Betrieb meist mit einem Unternehmen gleichgesetzt wird. Der Unterschied liegt in der Berücksichtigung unterschiedlicher Erlöse und Aufwendungen. Beim Betriebsergebnis werden nur die Erlöse und Aufwendungen berücksichtigt, die dem eigentlichen Geschäftszweck des Unternehmens dienen. Beispielsweise Löhne, Gehälter, Aufwendungen für die Produktion oder Rohstoffe. Das Betriebsergebnis entspricht dem sogenannten Operatives Ergebnis. Bei der Ermittlung des Unternehmensergebnisses werden dagegen alle Erlöse und Aufwendungen berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die nichts mit dem eigentlichen Geschäftszweck des Unternehmens zu tun haben. Ein Beispiel:
Wenn ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck die Herstellung von Maschinen ist, eine nicht genutzte Halle an ein anderes Unternehmen beispielsweise als Lagerhalle vermietet, erzielt das Unternehmen Einnahmen aus der Vermietung. Diese Einnahmen werden nicht dem Betriebsergebnis zugeordnet, da sie nicht durch die eigentliche Geschäftstätigkeit erzielt werden. Sie werden daher nicht als Erlöse, sondern für eine einfachere Unterscheidung als Erträge bezeichnet und dem Unternehmensergebnis zugerechnet.