Urheber zeichnen sich durch schöpferisches, geistiges Arbeiten in Bereichen wie Literatur, Musik, Bildende Kunst, Film und Fotografie aus. Auch die Autoren wissenschaftlicher Schriften und die Entwickler von Softwareprogrammen gehören zu den Urhebern. Der Begriff des Urhebers hat einen rechtlichen Hintergrund: Mit dem Urheberrecht schützt der Gesetzgeber sein Werk, dieser Schutz dient der Einkommenssicherung von Urhebern. Andernfalls könnten zum Beispiel Dritte eine Musik-CD unbegrenzt kopieren und weiterverkaufen, der Musiker würde daran nichts verdienen. Dem Urheber billigt das Urheberrecht das alleinige Verwertungsrecht für sein Werk zu. Die Urheberschaft kann er nicht übertragen, er kann die Weiterverbreitung aber lizenzieren.
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Das Urheberrecht verfolgt dasselbe Ziel wie das Patentrecht, es ist aber anders gestaltet. Das Patentrecht gilt für technisch-naturwissenschaftliche Erfindungen, die Verantwortlichen müssen ihre Entwicklungen beim Patentamt anmelden. Erst mit der Anmeldung wird der Patentschutz wirksam. Urheber brauchen keine Anmeldung durchführen, der Urheberrechtsschutz beginnt mit der Fertigstellung ihres Werks. Sobald sie eine Urheberrechtsverletzung feststellen, können sie dagegen vorgehen. Im Regelfall ist die Beweislage eindeutig.
Ein Urheber oder alternativ der Lizenzinhaber wie ein Verlag kann bei einer Urheberrechtsverletzung mehrere zivilrechtliche Schritte einleiten, das sind insbesondere:
Der Gesetzgeber sieht in Urheberrechtsverletzungen einen schweren Eingriff in das Werk der Urheber, weswegen er es auch strafrechtlich sanktioniert. In den Paragrafen 106, 107 und 108 des Urheberrechtsgesetzes finden sich die Tatbestände. Es droht eine Geldstrafe von bis zu drei Jahren. Bei gewerbsmäßiger, unerlaubter Verwertung werden die Strafverfolgungsbehörden von sich aus tätig, in allen anderen Fällen bedarf es eines Antrags des Urhebers.
Mit der GEMA für Musiker und die VG Wort für Autoren haben sich in Deutschland zwei Verwertungsgesellschaften etabliert, die für die Urheber deren Werk verwerten. Das bezieht sich auf Bereiche, für die Urheber nicht selbst die Verwertung organisieren können. Die GEMA fordert zum Beispiel von Veranstaltern Gebühren, wenn diese Musik spielen. Die VG Wort erhält unter anderem von Bibliotheken Geld. Mit bestimmten Schlüsseln verteilen die Gesellschaften die Einnahmen auf die Urheber.
Das Urheberrecht schützt das Werk grundsätzlich, aber nicht vollständig. Eine wichtige Ausnahme bildet das Zitatrecht. Jeder darf aus literarischen und wissenschaftlichen Werken zitieren, sofern das Zitat nicht zu umfangreich ist. Dieses Zitatrecht soll öffentliche Diskussionen ermöglichen. Speziell in der Wissenschaft soll es den diskursiven Austausch sowie die Lehre an Hochschulen gewährleisten.