Urheberrecht

Mit dem Urheberrecht wird das geistige Eigentum sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen in ideeller wie auch materieller Hinsicht geschützt.
Schutzgegenstand des Urheberrechts ist das Werk. Dieses kann in unterschiedlicher Form als Text, Bild, Fotografie, Programmcode, Plastik, als Musikstück oder sonstiger Form gestaltet sein.

Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten

Da der Urheber für seine Urheberschaft beweispflichtig ist, hat sich eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Schutz von Urheberrechten entwickelt. Hierbei spielen in Deutschland vor allem Verwertungsgesellschaften eine zentrale Rolle. Das klassische Beispiel bildet hierbei die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte kurz GEMA, die sich mit der Veröffentlichung und Aufführung von Musikstücken beschäftigt. Weiterhin gibt es die VG Wort, die VG Bild – Kunst, VFF für Filmschaffende und zahlreiche weitere Verwertungsgesellschaften für die unterschiedlichsten Arten von geistigen Erzeugnissen. All diese Verwertungsgesellschaften unterliegen der gesetzlichen Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

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Rechtsansprüche geltend machen im Urheberrecht

Bei der Durchsetzung von Urheberrechten geht es zentral um zwei Dinge. Denn dem Urheber eines Werkes stehen bei dessen unberechtigter Verwendung sowohl Unterlassungs- als auch Schadensersatzansprüche zu. Vor allem im Rahmen der Unterlassung spielt der vorläufige Rechtsschutz eine zentrale Rolle, um die unberechtigte Verwendung von Werken möglichst schnell unterbinden zu können.

Hinsichtlich der Schadensersatzansprüche ist dagegen der Gang durch die gerichtlichen Instanzen oft unerlässlich. Denn wenn ein Urheberrecht missachtet wurde, lässt sich der hieraus entstehende materielle Schaden oft nur schwer berechnen. Die jeweils unterliegende Partei wird daher den Schiedsspruch des Gerichts im Zweifel anfechten. Entsprechend lang ziehen sich die Prozesse. Gerade im Rahmen des Urheberrechts ist es daher meist für alle Beteiligten mit deutlich weniger Kosten und vor allem Arbeitsaufwand verbunden, eine außergerichtliche Lösung im Rahmen eines Vergleichs zu finden.