Firmen stehen oft vor der Frage, ob sie in einem Geschäft als Verbraucher oder Unternehmer handeln. Die Definition, wer oder was ein Verbraucher ist, leitet sich aus § 13 BGB ab, berührt jedoch in einigen Punkten den Unternehmerstatus. Als Verbraucher lassen sich alle natürlichen Personen kategorisieren, die ein privates Geschäft oder einen Handel eingehen. Sie haben grundlegend verschiedene Rechte als Unternehmen und Händler, beziehungsweise juristische Personen die geschäftlich handeln.
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Verbraucherrecht, Verbrauchergruppen und Verbrauchergeschäfte lassen als Begrifflichkeit vermuten, dass die Gruppe der Verbrauchenden ein feststehender juristischer und steuerrechtlicher Begriff ist. Das ist wichtig für die Definition, denn umgangssprachlich gilt jeder als selbiges, wenn er auf der die Ware empfangenden Seite eines Geschäftes steht. Doch wer etwas erwirbt, ist in erster Linie Konsument. Um die privaten Verbraucherrechte einzufordern, muss er das Geschäft privat und für sich selbst tätigen.
Die Grenzen sind dort fließend, wo ein Gegenstand sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden könnte, der Käufer jedoch behauptet, privat zu handeln. Es liegt dann in der beidseitigen Verpflichtung, einwandfrei zu klären, ob eine Unternehmenstätigkeit hinter dem Handeln steht. Auch Dienstleisterverträge können von dieser Frage beeinflusst sein. Denn die Zusammenarbeit mit oder Dienstleistung für ein Unternehmen stellt andere Versicherungs- und Rechtsgrundlagen an Anbieter und Empfänger.
Die Rechte des Verbrauchers leiten sich aus der Gesetzgebung zu Bürgerrechten, Handel, Datenschutz und Verbraucherschutz ab. So können Privatpersonen ein gesetzlich garantiertes Rückgaberecht nutzen, Verträge widerrufen und vieles mehr. Möchte ein Unternehmen die gleichen Rechte in Anspruch nehmen, gelten verschobene Fristen, Begründungen und Ansprüche. Darum ist es wichtig, klarzumachen, wann die Einzelperson als Unternehmer und wann als Privatperson auftritt.
In Deutschland und der EU hat der Verbraucherschutz einen höheren Stellenwert als in anderen Gegenden der Welt. Der Konsument selbst erhält eine Vorzugsbehandlung, die sich auch daraus ableitet, dass er Rechtslaie ist. Formulierungen müssen für ihn einfacher verständlich sein als für ein Unternehmen mit eigenen Rechtspartnern. Informationsstellen rund um das Recht als Kunde, Besucher und Auftraggeber von Dienstleistern, Produkttests und gesetzliche Regeln werden daher immer wieder der Zeit und den Verbrauchern selbst angepasst.
Vom Bund betriebene Verbraucherzentralen in größeren Städten nehmen Beschwerden und Probleme mit Unternehmen und Dienstleistern entgegen und beraten kostenfrei private Verbraucher, die sich ihrer Rechte unsicher sind oder betrogen wurden.