Im Rahmen der Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene dient der Verbraucherschutz der Sicherung und Wahrung der Verbraucherinteressen bezüglich der Produktsicherheit, der Produktqualität und der Preise. Im Rahmen der Gesetzgebung gibt es zahlreiche staatliche Regelungen und Vorschriften für Händler und Hersteller zur Information von Verbrauchern, zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz bei Rechtsgeschäften.
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Der Verbraucherschutz oder Konsumentenschutz soll mit rechtlichen Vorschriften Verbraucher vor einer Benachteiligung schützen und insgesamt seine rechtliche Stellung gegenüber den meist wirtschaftlich stärkeren Unternehmen stärken. Ein Teil der vom Bund und den Bundesländern erlassenen Gesetze und Vorschriften dienen einer umfassenden Information der Verbraucher und können als Grundlage für eine Kaufentscheidung genutzt werden können. Dazu gehören die
Andere Vorschriften und Gesetze haben vor allem die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zum Ziel. Hierzu gehören einschlägige Gesetze wie zum Beispiel das
Ebenso dienen andere Gesetze, die beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten sind, dem Schutz von Verbrauchern bei bestimmten Rechtsgeschäften. Hierzu zählen das Verbot von irreführender Werbung, Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie gesetzliche Vorschriften zur Entschädigungspflicht von Händlern oder Herstellern. Ebenso sind Händler und Hersteller nach dem Gesetz verpflichtet, mangelhafte Produkte zurückzurufen und aus dem Verkehr zu nehmen, wenn von diesen eine Gefährdung der Verbraucher ausgeht oder ausgehen kann.
Durch die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz wird die Vertragsfreiheit in vielen Fällen eingeschränkt. Eine Abweichung zu Ungunsten der Verbraucher ist bei bestimmten gesetzlichen Regelungen nicht gestattet. Besonders erwähnenswert ist die vor einigen Jahren in Kraft getretene Verbraucherschutzmaßnahme zur Übernahme der Gewährleistungspflicht für gebrauchte Waren, zum Beispiel bei Gebrauchtfahrzeugen durch den Händler. Hierbei ist es nicht gestattet, dass der Verkäufer vom Käufer einen vertraglichen Verzicht auf die Gewährleistung verlangt. Diese Regelung hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass beispielsweise Gebrauchtfahrzeughändler offiziell nicht mehr als Verkäufer, sondern als Vermittler auftreten. Sie geben an, die Fahrzeuge in Kommission für einen privaten Verkäufer zu verkaufen. Eine abschließende Beurteilung dieser als Umgehungsgeschäfte bezeichneten Praktiken durch den Bundesgerichtshof steht noch aus.
In Deutschland ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die oberste Verbraucherschutzbehörde. Auf Ebene der Bundesländer werden die Verbraucherinteressen in Deutschland durch privatwirtschaftlich organisierte Verbraucherverbände vertreten. Insgesamt gibt es in Deutschland 16 unabhängige Verbraucherzentralen, die zusammen rund 220 Beratungsstellen zumeist in den größeren Städten unterhalten. Die Beratungsstellen sind Anlaufstellen für Verbraucher bei Streitigkeiten mit Händlern oder Herstellern oder bei Beschwerden aber auch bei Fragen zur Privatinsolvenz. Die Beratung bei den Beratungsstellen der Verbraucherverbände ist in der Regel kostenlos.