Verlustvortrag

Übersteigen innerhalb einer Abrechnungsperiode die Betriebsausgaben die Einnahmen des gleichen Unternehmens, muss im Rahmen der Steuer ein Verlustvortrag erfolgen. Durch den Verlustrücktrag werden die Verluste auch in andere Jahre übernommen. Außer dem Ausfall der Einnahmen selbst entstehen dem Unternehmen dadurch kurzfristig keine Nachteile.

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In diesem Beitrag:

  1. Definition: Was ist ein Verlustvortrag?
  2. Was ist der Unterschied zwischen Verlustvortrag und Verlustrücktrag?
  3. Wie sorgt der Verlustvortrag für eine Steuererleichterung?
  4. Wie kannst Du Verluste korrekt vortragen?
  5. Wann gibt es steuerliche Erleichterung für Studenten?
  6. Wie gibst Du den Verlustvortrag in der Steuererklärung an?
  7. Wie kannst Du Verluste in Verlustvortrag und Verlustvortrag aufteilen?
  8. Wann ist eine nachträgliche Verlustfeststellung möglich?

Definition: Was ist ein Verlustvortrag?

Der Begriff Verlust bezeichnet den Betrag der Ausgaben, der den Betrag der Einnahmen übersteigt. Verluste, die innerhalb eines Kalenderjahres nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden können, können als Verlustvortrag ausgewiesen werden. Der Verlustvortrag bezeichnet die Gesamtsumme aller Verluste, die ein Unternehmen innerhalb vergangener Kalenderjahre erwirtschaftet hat und die in den entsprechenden Abrechnungszeiträumen nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten.

Verbleibender Verlustvortrag

Verluste können entweder durch den Verlustausgleich oder durch den Verlustrücktrag verrechnet werden. Kann eine Verrechnung nicht durchgeführt werden, werden die Verluste in spätere Abrechnungszeiträume übertragen. Sie verbleiben als Verlust stehen und werden daher als „verbleibender Verlustvortrag“ bezeichnet. Am Ende eines Abrechnungszeitraums wird der verbleibende Verlust durch das zuständige Finanzamt gesondert festgestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Verlustvortrag und Verlustrücktrag?

Der Verlustrücktrag verrechnet im Gegensatz zum Verlustvortrag den Verlust rückwirkend. Mit dem Verlustrücktrag können Verluste aus dem aktuellen Abrechnungszeitraum mit dem Gewinn des Vorjahres verrechnet werden. Ein Rücktrag in weiter zurückliegende Jahre ist nicht möglich. Der Verlustrücktrag ist für die Einkommensteuer und unter bestimmten Bedingungen auch für die Körperschaftsteuer möglich. Auch für den Verlustrücktrag gilt eine Maximalgrenze von 1 Mio. Euro für Alleinstehende und von 2 Mio. Euro für zusammenveranlagte Eheleute. Der Verlustrücktrag ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Wie sorgt der Verlustvortrag für eine Steuererleichterung?

Das steuerrechtliche Instrument des Verlustvortrags wurde eingerichtet, um Unternehmern die Steuererleichterung in komplizierten Geschäftsjahren zu ermöglichen. Durch den Vortrag oder Rücktrag der Verluste können so die Steuern der vorherigen und kommenden Jahre gemindert werden. Dazu ist exakt zu prüfen, welche Ausgaben für den Betrieb wirklich notwendig sind, um eventuelle Gewinne zu errechnen.

Pauschal lässt sich sagen, dass ein Verlust besteht, wenn die Ausgaben die Einnahmen eines Jahres übersteigen. Ausnahmen von dieser Regel sind nur dann unter Umständen gegeben, wenn Teile der Einnahmen in das Betriebsvermögen eingelegt wurden und kurzfristig entnehmbar wären.

Wie kannst Du Verluste korrekt vortragen?

Der Verlustvortrag wird durch den Steuerpflichtigen durchgeführt. Mit dem Einreichen der Erklärung von Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer erklärt er den negativen Gewinn. In einem Zeitraum von bis zu 4 Jahren können die entstandenen Verluste mit dem Gewinn der anderen Abschnitte verrechnet werden. Bis zu 1 Million Euro ist dies ohne Abzüge möglich, danach werden lediglich 60% der Einkünfte bei der Minderung berücksichtigt.

verlustvortragEin Beispiel:

Ein Einzelunternehmer hat einen konstanten Jahresgewinn von 50.000 Euro vorzuweisen. Durch ein fehlerhaftes Produkt gehen ihm im aktuellen Jahr die Gewinne verloren und er muss zusätzlich für Ersatzforderungen zahlen. Statt eines Gewinns hat er nach Ende des Geschäftsjahres einen Verlust von 100.000 Euro. Er kann nun diese 100.000 zu Teilen auf das aktuelle, vorherige und kommende Jahr umlegen. Dann würde sich beispielsweise im Vorjahr ein Gewinn von 20.000 Euro ergeben und weitere 70.000 Euro blieben zur Verteilung um im aktuellen Jahr eine Balance zu erzielen.

Die Finanzbehörde kann jedoch mitentscheiden, ob und wie der Verlust umgelegt wird.

Wann gibt es steuerliche Erleichterung für Studenten?

Durch eine Sonderregelung können auch Nichtselbstständige den Verlustvortrag in Anspruch nehmen, Studenten im Erststudium nämlich. Zu ihren Ausgaben zählen Studiengebühren, Miete und Arbeitsmaterialien. Der Verlust kann hier steuerlich nur auf das aktuelle Jahr angerechnet werden.

Wie gibst Du den Verlustvortrag in der Steuererklärung an?

Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geben Steuerpflichtige an, wie hoch ihr Gewinn oder ihr Verlust im Abrechnungszeitraum ausgefallen ist. Ist es zu einem Verlust gekommen, können Steuerpflichtige in ihrer Steuererklärung angeben, ob sie einen Verlustvortrag machen möchten, um den Verlust in einem der nachfolgenden Jahre mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Für die Feststellung des Verlustvortrags kann auf der ersten Seite der Einkommensteuererklärung die „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ angekreuzt werden.

Wie kannst Du Verluste in Verlustvortrag und Verlustvortrag aufteilen?

Selbstständige können ihre Verluste in zwei Teile aufteilen. So kann ein Teil des Verlustes als Verlustrücktrag auf den Gewinn im vorangegangenen Abrechnungsjahr angerechnet werden. Der zweite Teil des aktuellen Verlustes kann hingegen als Verlustvortrag ausgewiesen werden, um diesen vom Gewinn in einem der nachfolgenden Kalenderjahre abzuziehen. Sinnvoll ist eine Aufteilung zum Beispiel dann, wenn der aktuelle Verlust höher ausfällt als der Gewinn des vorangegangenen Kalenderjahres. Der nach dem Verlustrücktrag verbleibende Verlust kann dann als Verlustvortrag für zukünftige Gewinne eingesetzt werden.

Wann ist eine nachträgliche Verlustfeststellung möglich?

Sobald ein Steuerbescheid für einen Abrechnungszeitraum ergangen ist, kann keine nachträgliche Verlustfeststellung gemacht werden. Wurde für ein Abrechnungsjahr zum Beispiel aufgrund eines Studiums keine Einkommensteuererklärung erstellt, können Verluste für die vergangenen sieben Steuerjahre auch nachträglich festgesetzt werden.

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