Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) erhalten Arbeitnehmer auf Antrag und nach Abschluss eines entsprechenden sogenannten VL-Vertrages vom Arbeitgeber. Vermögenswirksame Leistungen (VWL) dienen dem Aufbau von privaten Vermögen und der Altersversorgung. Das Geld wird vom Arbeitgeber direkt in die vom Arbeitnehmer gewählte Anlage, beispielsweise einen Bausparvertrag oder einen Banksparplan, eingezahlt. Je nach Einkommensklasse erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zum Geld vom Arbeitgeber noch staatliche Zuschüsse.

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) – Extra-Geld vom Arbeitgeber

Die Vermögenswirksame Leistung (VWL) ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Arbeitnehmer können bis zu 40 Euro im Monat in Form der vermögenswirksamen Leistungen von ihrem Arbeitgeber geschenkt bekommen. 40 Euro monatlich oder 480 Euro im Jahr sind der maximale Betrag, den Arbeitgeber bezahlen dürfen. Wie viel der Arbeitgeber tatsächlich im Monat bezahlt, ist dem Arbeitgeber freigestellt. Dieses Extra-Geld erhalten Arbeitnehmer, ohne mit dem Arbeitgeber darüber verhandeln zu müssen. Voraussetzung ist, dass sie dem Arbeitgeber eine Bestätigung für den Abschluss eines für Vermögenswirksame Leistungen (VWL) geeigneten Sparplans vorlegen. Arbeitnehmer können zwischen verschiedenen Anlageformen und Sparplänen wählen. Zulässig sind

  • Banksparpläne
  • Fondssparpläne
  • Bausparverträge
  • Tilgungsleistungen für Baufinanzierungen

In Zeiten niedriger Zinsen lohnen sich Banksparpläne für Arbeitnehmer kaum. Höhere finanzielle Vorteile bieten Bausparverträge und Fondssparpläne. Voraussetzung für die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen in Fondssparpläne ist, dass diese Sparpläne für die Anlage von VL zugelassen sind.

Wie funktioniert der Vermögensaufbau durch vermögenswirksame Leistungen?

Um von den finanziellen Vorteilen Arbeitgeber-Sparbeiträge zu profitieren, müssen Arbeitnehmer einen Vertrag abschließen, der für die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen zugelassen ist. Danach erfolgt die Antragstellung beim Arbeitgeber. Die Geldbeträge werden vom Arbeitgeber für einen Zeitraum von 6 Jahren in den Sparplan eingezahlt. Es ist möglich, dass Arbeitnehmer zusätzlich eigenes Geld in den Sparplan investieren. Danach folgt ein Jahr der Ruhe, die sogenannte Sperrzeit, in der keine weiteren Beiträge eingezahlt werden. Nach Ablauf des siebten Jahres können Arbeitnehmer über den gesamten Betrag verfügen.  Die angesparten Beträge sind nicht zweckgebunden. Das heißt, sie können frei verwendet werden.

Wer kann Vermögenswirksame Leistungen (VWL) erhalten?

Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind staatlich geförderte Geldleistungen des Arbeitgebers für den Aufbau von privatem Vermögen.

Nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Wenn sich der Arbeitgeber nicht beteiligt, besteht keine Chance, VL zu erhalten. Antragsteller müssen darüber hinaus das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt können grundsätzlich

  • alle Arbeitnehmer
  • alle Auszubildenden
  • Beamte und Richter
  • Soldaten

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) von ihrem Arbeitgeber erhalten. Von den Leistungen sind Selbstständige grundsätzlich ausgenommen.

Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung von vermögenswirksamen Leistungen

Neben dem Arbeitgeber unterstützt auch der Staat die private Vermögensbildung durch Zuschüsse. Ob Arbeitnehmer staatliche Zuschüsse erhalten, ist in der Hauptsache abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Fördermöglichkeiten durch den Staat sind bei die sogenannte Arbeitnehmersparzulage und die Bausparprämie.

Aus steuerlicher Sicht werden Vermögenswirksame Leistungen (VWL) wie Einkommen behandelt. Durch die Beiträge des Arbeitgebers steigt der Bruttoarbeitslohn und muss entsprechend versteuert werden.

Voraussetzungen für eine Förderung und Einkommensgrenzen

Damit Arbeitnehmer Anspruch auf die steuerfreie Zulage haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Abschluss eines Bausparvertrags, Aktienfonds oder einer Baufinanzierung als Sparvertrag.
  2. Einhaltung der Einkommensgrenzen: Alleinstehende dürfen ein jährliches Nettoeinkommen von 20.000 Euro nicht überschreiten, während verheiratete Partner gemeinsam nicht mehr als 40.000 Euro netto verdienen dürfen.
  3. Es muss ein Betrag als vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden.

Ähnliche Fragen: