Versicherungen beruhen auf dem Grundsatz, dass ein Kollektiv die finanziellen Risiken der einzelnen Versicherten übernimmt. Die Versicherer zahlen aus ihren Gesamteinnahmen im Versicherungsfall den jeweiligen Schaden beziehungsweise eine anderweitige Leistung. Das Spektrum an Versicherungen ist groß, sie lassen sich folgendermaßen einteilen:
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Das Prinzip einer Versicherung bewahrt vor finanziellen Unwägbarkeiten. Versicherte überweisen festgelegte Versicherungsprämien, um die jeweiligen Risiken abzudecken. Beispiel: Jemand schließt eine Hausratversicherung ab, ein Jahr später zerstört ein Brand das gesamte Inventar. Die Kosten für die Wiederbeschaffung hätten den Betroffenen überfordern können, dank der Versicherung hat er diese Situation vermieden. Ähnliches gilt für eine Krankenversicherung, eine schwere Erkrankung kann erhebliche Kosten bedeuten. Mit einer Versicherung stellen Versicherte sicher, dass sie die notwendige medizinische Behandlung erhalten. Aus dieser kollektiven Risikoübernahme folgt ein unterschiedlicher konkreter Nutzen. Wer eine Hausratversicherung vereinbart und keinen Schaden verzeichnet, empfängt keine Leistung. Bei anderen übersteigen die Schadenssummen die gezahlten Beiträge deutlich.
Versicherungen ziehen bei der Beitragsberechnung vielfältige individuelle Risikofaktoren heran. Zugleich beruht die Berechnung auf der Einschätzung der Gesamtkosten. Auf der Basis von statistischen Schätzungen und der Versicherungsmathematik erfolgt die Bestimmung des persönlichen Beitrags. Bei Lebensversicherungen kommt es unter anderem auf folgende Aspekte an:
Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Frage, ob Versicherte eine Police abschließen müssen. So müssen Kfz-Halter eine Haftpflichtversicherung vorweisen, auch Unternehmen müssen unterschiedliche Haftpflichtversicherungen abschließen. Diese staatliche Vorgabe soll gewährleisten, dass Geschädigte ihre zustehende Entschädigung erhalten. Andernfalls würde die Gefahr einer finanziellen Überforderung des Verursachers und damit eine ausbleibende Begleichung der Forderung existieren.
Bei den Versicherungen verdienen auch die staatlichen Sozialversicherungen wie die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung Erwähnung. Sie unterscheiden sich in der Beitragsberechnung. Die Beiträge hängen von der Höhe des Einkommens ab, Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen entsprechende Zahlungen leisten. Faktoren wie Lebensalter und Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Dieses Solidarprinzip dient dem sozialen Ausgleich, auch schwer Erkrankte sollen sich beispielsweise zu einem angemessenen Betrag versichern können.