Vertrag

Ein Vertrag ist die Besiegelung einer einvernehmlichen Willenserklärung zwischen den Vertragspartnern. Für das Zustandekommen eines Vertrags sind mindestens zwei Vertragspartner notwendig. Verträge können zwischen Personen, Personen und Behörden oder Behörden untereinander stattfinden. Verträge zwischen Personen, zu denen auch Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmensvertretern gehören, werden als privatrechtliche Verträge bezeichnet. Verträge mit Behörden sind öffentlich-rechtliche Verträge.

Unter Freiberuflern kann es sinnvoll sein, wenn man sich gegenseitig Aufträge vermittelt. Du kannst dabei durch eine Vermittlungsprovision profitieren. Achte aber auf einen korrekten Vertrag, der deinen Anspruch festlegt.

Wie kann ein Vertrag abgeschlossen werden?

Verträge können mündlich geschlossen und durch Handschlag besiegelt werden. Auch elektronische Vertragsabschlüsse sind möglich, wobei ein Mausklick ab Bildschirm rechtsverbindlich sein kann. Wichtig ist die Beweisbarkeit eines Vertragsabschlusses, weshalb sich bei mündlichen Verträgen die Anwesenheit von Zeugen empfiehlt. Weil es im Allgemeinen für die Vertragspartner wichtig ist, einen Vertrag nachweislich zu schließen, ist die Schriftform für den Abschluss eines Vertrages üblich.

Wie ist ein Vertrag aufgebaut?

In schriftlichen Verträgen werden eingangs die Vertragspartner genannt. Im Hauptteil werden die Willenserklärungen dargelegt und die Vertragsgegenstände erläutert. Am Ende werden schriftliche Verträge durch die Unterschriften der Vertragspartner bestätigt.

Rechtliches zum Vertrag

Verträge in Schriftform sind wichtige Belege, die eine rechtliche Einklagbarkeit der Vertragsvereinbarungen erleichtern. Verträge unterliegen dem Zivilrecht. Zu den am häufigsten geschlossenen Verträgen gehören Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Pachtverträge und Werksverträge.

In Verträgen wird festgelegt, dass die Vertragspartner Leistungen und Gegenleistungen zu erbringen haben. Wird von einem der Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, so ist für die anderen Partner der Vertrag nicht mehr bindend und kann aufgelöst werden. Innerhalb einer festgelegten gesetzlichen Frist ist meist auch der Rücktritt von bereits abgeschlossenen Verträgen möglich.