Vertriebskosten sind alle für den Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen anfallenden Kosten. Allgemein werden darunter alle Kosten zusammengefasst, die durch die Verteilung von Waren verursacht werden, einschließlich des Gewinnaufschlags von Handelsunternehmen, der Kosten von Absatzhelfern und Handelsvermittlern sowie den Distributionskosten.
Preisgestaltung: Alles, was du dazu wissen musst, erfährst du im Billomat-Magazin
Bei Vertriebskosten wird unterschieden zwischen den
Zu den Vertriebsgemeinkosten zählen beispielsweise:
Diese Kosten können in der Regel keinen einzelnen Produkten zu gerechnet werden, sie werden daher als Gemeinkosten bezeichnet. Sie werden anhand eines Verteilungsschlüssels auf alle Produkte verteilt, wobei die Verteilung der Vertriebsgemeinkosten in der Regel über Vertriebsgemeinkostenzuschlagssätze, die im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) eines Unternehmens individuell festgelegt und für die Kalkulation verwendet werden müssen, erfolgt. Sie werden benötigt, um die Selbstkosten für einzelne Produkte oder Dienstleistungen zu berechnen.
Zu den Vertriebseinzelkosten zählen:
Diese Kosten werden als Vertriebseinzelkosten bezeichnet, da sie wie beispielsweise Fracht- oder Verpackungskosten, einzelnen Produkten zu gerechnet werden können. Eine andere Bezeichnung für Vertriebseinzelkosten ist Vertriebssonderkosten.
Neben der Unterscheidung in Vertriebsgemein- und Vertriebseinzelkosten können Vertriebskosten in Bezug auf die Kostenart und die Kostenstelle betrachtet werden. Vertriebskosten in Bezug auf die Kostenart sind alle Vertriebskosten, die im Kontenplan eines Unternehmens als Sachkonten einzeln ausgewiesen werden. Hierzu zählen beispielsweise Werbekosten, Marktforschungskosten Repräsentationskosten oder Bewirtungskosten.
Bei Unternehmen, die eine Kostenstellenrechnung durchführen, muss für den Vertrieb zumindest eine Vertriebskostenstelle eingerichtet werden. Je nach Größe des Unternehmens wird der Vertriebsbereich jedoch in den meisten Fällen in mehrere Kostenstellen aufgeteilt. Zum Beispiel:
Zu den Kosten des Vertriebs gehören alle Kosten, die auf diesen Kostenstellen entstehen -hierzu zählen beispielsweise die Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Abschreibungen, Reisekosten, Versicherungen oder auch Raummieten.
Die Kosten des Vertriebs sind, auch wenn sie einzelnen Produkten zugerechnet werden, kein Bestandteil der Herstellungskosten. Vertriebskosten werden immer nur zur Ermittlung der Selbstkosten eines bestimmten Produktes oder einer Dienstleistung berücksichtigt. Gemäß den Vorschriften in § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB (Handelsgesetzbuch) dürfen Vertriebskosten bei der Erstellung der Bilanz nicht für die Bewertung der Vorräte in einem Unternehmen berücksichtigt werden.
Ähnliche Fragen: