Verwaltungskosten

Verwaltungskosten sind alle Kosten, die durch die Leitung eines Unternehmens entstehen und nicht direkt der Herstellung oder Produktion zugeordnet werden können. Bei Verwaltungskosten handelt es sich zum überwiegenden Teil um Gemeinkosten. Gemeinkosten können in der Regel nicht verursachungsgerecht den Kostenträgern zugeordnet werden. Sie werden anhand eines im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) individuell festgelegten Verteilungsschlüssel anteilig den einzelnen Produkten zugerechnet. Die englische Bezeichnung für Verwaltungskosten ist Administration Costs.

Kostenvoranschlag schreiben: Wie du es richtig machst, erfährst du im Billomat-Magazin

Arten von Verwaltungskosten

In der Betriebswirtschaft werden zwei verschiedene Arten von Verwaltungskosten unterschieden. Dies sind die

  • allgemeinen Kosten der Verwaltung
  • besondere Kosten der Verwaltung

Die allgemeinen Kosten der Verwaltung werden auch als Verwaltungsgemeinkosten bezeichnet. Sie betreffen die jeweiligen Kostenstellen der Unternehmensverwaltung. Hierzu zählen unter anderem

  • Unternehmensleitung
  • Rechnungswesen
  • Personalkosten für Verwaltungsmitarbeiter
  • Kosten für Büromaterial
  • Kosten für Telekommunikation
  • Versicherungsprämien
  • Kosten für externe Berater
  • Kosten für Zertifizierungen
Verwaltungskosten
Als Verwaltungskosten werden in einem Unternehmen die Kosten bezeichnet, die durch die Leitung und Verwaltung des Unternehmens verursacht werden

Verwaltungsgemeinkosten werden in der Kalkulation durch einen Zuschlag auf die Herstellungskosten einzelner Produkte berücksichtigt. Sie können im Allgemeinen nicht direkt einzelnen Produkten zugeordnet werden. Beispielsweise ist es nicht möglich, das Gehalt des Geschäftsführers einem oder mehreren Produkten eindeutig zuzurechnen. Dies wäre nur möglich, wenn das Unternehmen nur ein Produkt herstellen würde.

Besondere Verwaltungskosten entstehen in einem Unternehmen durch Verwaltungsleistungen in einzelnen kosten Bereichen. Hierzu zählen beispielsweise die

  • Materialverwaltung
  • Werkzeugverwaltung
  • Verwaltung von Zwischenlagern
  • Verwaltung von Produktionsstellen
  • Vertriebsverwaltung

Verwaltungskosten in der Gewinn- und Verlust-Rechnung

Wird in einem Unternehmen das Gesamtkostenverfahren angewendet, zählen die Kosten für die Verwaltung mit Ausnahme der Personalkosten und der Abschreibungen im Bereich der Verwaltung zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Falls das Umsatzkostenverfahren genutzt wird, können alle umsatzbezogenen Verwaltungskostenals allgemeine Kosten der Verwaltung oder Vertriebskosten ausgewiesen werden, vorausgesetzt sie werden nicht als ein Teil der Herstellungskosten aktiviert. Gemäß können besondere Verwaltungskosten wie die Kosten der Material- und Werkzeugverwaltung, Verwaltung von Zwischen- und Endlagern oder Fertigungsstellen in die Herstellungskosten einbezogen werden. Wenn sie einbezogen werden, müssen sie aktiviert werden.

Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten der Verwaltung, die einen direkten Bezug zur Fertigung haben, aktiviert werden müssen. Als fertigungsbezogen gelten die Kosten, die einen unmittelbaren Beitrag dazu leisten, Produkte entweder in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen (zu produzieren) oder sie an ihren derzeitigen Ort zu bewegen. Falls Kosten der Verwaltung nicht eindeutig fertigungsbezogen sind, sieht der Gesetzgeber ein sogenanntes Einbeziehungsverbot für diese Kosten der Verwaltung vor. Das Einbeziehungsverbot gilt beispielsweise für das Gehalt der Leitung der Buchhaltung.

Ähnliche Fragen: