Vollkostenrechnung

Mit der Vollkostenrechnung werden in einem Unternehmen unter anderem die Herstellungskosten oder die Selbstkosten für Produkte oder Dienstleistungen unter Einbeziehung aller Kosten, den sogenannten Vollkosten, ermittelt. Vollkosten sind die jeweiligen einer Einheit eines Kostenträgers beispielsweise einem Produkt oder einer Dienstleistung zurechenbaren anteiligen Gemeinkosten und anteiligen fixen Kosten. Werden alle Vollkosten aller Produkteinheiten oder Dienstleistungen zusammengerechnet, ist die Summe gleich den Gesamtkosten des Unternehmens.

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Ziel der Vollkostenrechnung

Ziel der Vollkostenrechnung ist es, alle in einem Unternehmen anfallenden Kosten auf die Kostenträger zu verteilen und so die Selbstkosten beispielsweise für eine Einheit eines Produktes zu ermitteln. Sie wird bei der Preiskalkulation und der Preisbeurteilung verwendet. Im Gegensatz dazu werden bei der Teilkostenrechnung nicht alle Kosten, sondern nur die variablen Kosten beziehungsweise die Einzelkosten berücksichtigt. Variable Kosten sind alle veränderlichen Kosten, die beispielsweise abhängig sind von der Produktionsmenge oder von der Zahl der Beschäftigten in einem Unternehmen.

Vorgehen bei der Vollkostenrechnung

Die Berechnung der Selbstkosten anhand der Vollkostenrechnung erfolgt in drei Stufen mit der

  • Kostenartenrechnung
  • Kostenstellenrechnung
  • Kostenträgerrechnung.

Kostenartenrechnung: Mit der Kostenartenrechnung wird zunächst ermittelt, welche Kosten angefallen sind. Hierzu werden beispielsweise alle Kosten eines Produktionsprozesses erfasst und anschließend in Gemeinkosten und Einzelkosten aufgegliedert. Die Einzelkosten können dann einem Produkt direkt zugeordnet werden, da sie durch dessen Herstellung verursacht worden sind. Ein Beispiel hierfür sind die Materialkosten. Zu den Gemeinkosten zählen beispielsweise Mieten, Heizungskosten, Stromkosten für die Beleuchtung oder die Kosten für den Fuhrpark des Unternehmens. Diese Kosten stehen nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Herstellung eines Produktes, sie fallen allgemein im Unternehmen an. Diese Kosten werden in einem weiteren Schritt verteilt.

Kostenstellenrechnung: Die Kostenstellenrechnung ist die zweite Berechnung im Rahmen der Vollkostenrechnung. Mithilfe der Kostenstellenrechnung werden die Gemeinkosten einzelnen Produkten oder Dienstleistungen anteilig zugerechnet. Die Kostenstellenrechnung erfolgt dabei im Rahmen der sogenannten innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Grundlage hierfür ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB). Der Betriebsabrechnungsbogen erhält Verteilungsschlüssel für die Gemeinkosten und gibt vor, wie diese anteilig auf einzelne Produkte oder Produktgruppen verteilt werden sollen.

Kostenträgerrechnung: Im letzten Berechnungsschritt, der Kostenträgerrechnung, werden die Kostenartenrechnung und die Kostenstellenrechnung für die Produktkalkulationen zusammengeführt. Das heißt, es wird festgelegt, welchen Kostenträger, welche Kosten zugerechnet werden.

Vor und Nachteile der Vollkostenrechnung

Die Vollkostenrechnung ist einfach durchführbar und bietet Unternehmen einen Überblick über alle anfallenden fixen und variablen Kosten. Der Nachteil ist jedoch, dass mit diesen Berechnungen Produkten Kosten, beispielsweise Abschreibungen, zugeordnet werden, die unabhängig von der Produktion anfallen. Sie ist daher nicht als Grundlage für kurzfristige Entscheidungen anwendbar. Als Grundlage für kurzfristige Entscheidungen ist die Teilkostenrechnung besser geeignet. Die Vollkostenrechnung ist für mittel- und langfristige Entscheidungen der Unternehmensleitung gut geeignet.

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