Vollstreckung

Bei einer Vollstreckung erzwingen staatliche Behörden einen Rechtsakt, sie treiben insbesondere öffentliche und private Geldforderungen ein. Vollstreckung bedeutet, dass Beamte mit unterschiedlichen Maßnahmen Recht durchsetzen. Drei Arten sind zu unterscheiden:

  • Strafvollstreckung: Bei diesen Verfahren setzen sie ein Strafurteil um, sie führen zum Beispiel einen Verurteilten dem Gefängnis zu.
  • Verwaltungsvollstreckung: Beamte vollstrecken einen Verwaltungsakt. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Räumung eines öffentlichen Grundstücks handeln. In vielen Fällen geht es um Geldforderungen, welche die zuständige Vollstreckungsbehörde einzieht.
  • Zwangsvollstreckung: Hier sind die Gläubiger private Personen oder Unternehmen. Mithilfe staatlicher Gewalt und von Beamten realisieren sie ihr Recht.

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Vollstreckung

Die Verwaltungsvollstreckung

Eine Verwaltungsvollstreckung droht bei dem Unterlassen oder Durchführen einer Handlung sowie beim Nicht-Bezahlen einer Forderung. Wer beispielsweise trotz Aufforderung keine Steuererklärung abgibt, unterlässt rechtswidrig eine Handlung. Die Finanzbehörde vollstreckt den Verwaltungsakt, indem sie unter anderem ein Zwangsgeld ansetzt. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen betreibt entweder die Institution selbst die Vollstreckung oder sie übergibt diese Aufgabe an eine Vollstreckungsbehörde. So kümmert sich das Finanzamt selbstständig um Steuerschulden, während sich gesetzliche Krankenkassen als öffentlich-rechtliche Institutionen an die Hauptzollämter wenden müssen.

Die Zwangsvollstreckung

Keine natürliche oder juristische Person darf Zwangsmaßnahmen realisieren, um Schuldner zum Zahlen oder zu einer anderen Handlung zu bewegen. Das gilt zum Beispiel bei einem säumigen Mieter: Der Vermieter darf nicht selbst aktiv werden, er darf nicht die Schlösser austauschen oder gar Gewalt anwenden. Gläubiger dürfen ausschließlich ein Mahnverfahren einleiten. Darüber hinaus müssen sie den gerichtlichen Weg beschreiten, indem sie bei Gericht einen Vollstreckungstitel erwirken. Diesen Titel stellt das Gericht dem Schuldner zu. Die Art der Vollstreckung kann der Gläubiger bestimmen, er kann sich zum Beispiel für eine Kontopfändung entscheiden. Die Vollstreckung führt meist ein Gerichtsvollzieher durch, in Einzelfällen ein Vollstreckungs- oder Prozessgericht. Zu den vollstreckbaren Titeln gehören neben einer Geldforderung die Forderung, eine Sache herauszugeben. Der Gerichtsvollzieher zieht diese Sache ein.

Mittel der Vollstreckung

Die Instrumente der Vollstreckung gleichen sich bei Verwaltungs- und Zwangsvollstreckungen weitgehend. Bei Geldforderungen greifen Vollstreckungsbeamte auf diese Maßnahmen zurück:

  • Gehaltspfändung: Sie kontaktieren den Arbeitgeber, sodass dieser einen Teil des Lohns nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt.
  • Pfändung von Kontoguthaben
  • Pfändung von anderen Vermögensgegenständen wie Aktien und Ansprüche aus Lebensversicherungen
  • Pfändung von Sozialleistungen
  • Pfändung und Versteigerung von Grundeigentum
  • Pfändung und anschließende Versteigerung von unterschiedlichen beweglichen Sachen: In diesem Fall begutachtet ein Gerichtsvollzieher das Grundstück, das Eigenheim beziehungsweise die Wohnung des Gläubigers. Er kann sich mithilfe der Polizei Zutritt verschaffen.

Der Staat sieht zugleich einen Schutz für Schuldner vor. Zum einen dürfen sie bei der Pfändung beweglicher Sachen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch behalten, unter anderem Möbel und einen Fernseher. Zum anderen besteht bei der Gehalts- und Kontopfändung eine Pfändungsfreigrenze, deren Höhe sich nach der Anzahl der Unterhaltsberechtigten richtet.