Die Vorauskasse, auch Vorauszahlung oder Vorkasse, bezeichnet eine Zahlungsart, bei der ein Kunde zu erhaltende Waren im Voraus bezahlt. Diese Zahlung bringt, gerade bei höheren Beträgen, für den Verkäufer eine gewisse Sicherheit im Vertragsabschluss. Er kann zudem in Einzelfällen auf den Kaufpreis einen Skonto gewähren.
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Per Definition gilt die Vorauskasse als Empfang einer Zahlung, bevor die Auslieferung erfolgt. Sie wird also rechtlich aus Sicht des Anbieters definiert. Für den Kunden oder Vertragspartner bedeutet die Vorzahlung, dem Verkäufer einen Vertrauensbonus einzuräumen. Kunden zahlen daher eher im Voraus, wenn sie ein Unternehmen als zuverlässig und pünktlich erlebt haben. Eine Rechnungsstellung muss dennoch erfolgen, bevor der Betrag angewiesen wird.
In der Regel werden nur solche Waren und Dienstleistungen im Voraus beglichen, deren Preis sich definitiv nicht mehr ändert. Installiert also ein Unternehmen Ersatzteile oder behebt einen Schaden, wird es keine Vorauskasse verlangen, da Aufwand und Ersatzteilbeschaffung von den Gegebenheiten vor Ort und der Arbeitszeit abhängen. Ein fest bepreistes Produkt kann jedoch bezahlt werden, bevor es das Lager verlässt, da sich der Wert unterwegs nicht ändern wird.
Verkäufer können Kunden, um die Vorauskasse attraktiv zu machen, einen Skonto anbieten, wenn sie sofort zahlen. Dieser Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag wird dadurch möglich, dass der Verkäufer eine Zahlungssicherheit genießt und weiß, dass er in diesem Fall kein Mahnwesen betreiben muss. Zudem steht ihm die Einnahme noch vor Versand der Ware wieder zur Verfügung, was seine unternehmerische Handlungsfähigkeit erhöht.
Der Kunde geht mit der Zahlung per Vorkasse ein Risiko ein, das sonst der Verkäufer trägt. Für ihn gehören Zahlungsausfälle und Mahnungen zum täglichen Geschäft. Zahlt der Kunde dagegen im Voraus, hatte er noch keine Möglichkeit, die Ware zu begutachten. Versendet der Verkäufer trotz Anweisung der Zahlung die Ware nicht, entstehen für den Kunden Nachteile durch Lieferausfall.
Auch die Insolvenz von Unternehmen zwischen Bestellung und geplanter Auslieferung ist nicht ausgeschlossen. Gerade bei Strom- und Versicherungsanbietern war dies in der Vergangenheit häufig der Fall. Hier wurden Beträge teils für ein Jahr im Voraus beglichen. Die Kunden mussten auf ihre Dienstleistung durch die Insolvenz verzichten.
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