Der Begriff Vorratsvermögen bezeichnet alle für den Verkauf oder den Produktionsprozess benötigten Erzeugnisse, Waren und Rohstoffe , die in einem Unternehmen gelagert werden. Das Vorratsvermögen ist ein Teil des Umlaufvermögens. In der Bilanz eines Unternehmens wird das Vorratsvermögen unter den Positionen
aufgeführt.
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Hier zu zählen alle Produkte, die zur Verarbeitung eines Produktes dienen oder im Falle der Rohstoffe noch nicht ver- oder bearbeitet wurden.
Zu diesem Vorratsvermögen zählen alle Produkte, die fertig ver- oder bearbeitet sind und verkauft werden können.
Hierzu zählen Pordukte, die zum Teil bereits ver- oder bearbeitet wurden, jedoch noch nicht verkaufsfähig sind.
Unfertige Leistungen sind alle Leistungen, die von einem Dienstleistungsunternehmen noch nicht zum Abschluss gebracht wurden. In der Bilanz können Sie daher noch nicht als Forderungen ausgewiesen werden.
Unter dieser Position im Vorratsvermögen werden alle Zahlungen ausgewiesen, die ein Unternehmen bereits für Vorräte geleistet hat, die jedoch noch nicht geliefert wurden und damit noch nicht im Lager des Unternehmens verfügbar sind. Erst, wenn der sogenannte Gefahrenübergang erfolgt ist, das heißt, die Waren wurden geliefert und eingelagert, werden sie als Vorräte gebucht.
Demnach handelt es sich beim Vorratsvermögen um alle Produkte und Leistungen, die bereits bezahlt wurden und sich im Unternehmen befinden oder bereits zum Teil bezahlt wurden, aber noch nicht im Unternehmen verfügbar sind. Als Vorräte werden allgemein alle Vermögensgegenstände bezeichnet, die ein Unternehmen im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit für die Herstellung von Waren oder für den Verkauf in seinem Lager bereithält.
Entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches müssen alle Güter im Vorratsvermögen und hier insbesondere die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige und unfertige Erzeugnisse und Waren mit ihren Herstellungs- oder Anschaffungskosten in der Bilanz angesetzt werden. Unternehmen, die den Gewinn durch eine Aufstellung einer Bilanz ermitteln, müssen bei der Bewertung des Vorratsvermögens das sogenannte Niedrigstwertprinzip beachten. Die Anwendung des Niedrigstwertprinzip ergibt sich aus den Grundsätzen des Handelsrechts, das für Wirtschaftsgüter der niedrigste Teilwert anzusetzen ist.
Erfolgt die Gewinnermittlung auf Grundlage einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist es möglich, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Wirtschaftsgüter im Vorratsvermögen selbst dann anzusetzen, wenn der Teilwert der Güter auf Dauer und erheblich unter die ursprünglichen Herstellungs- oder Anschaffungskosten gesunken ist.