Vorschuss

Als Vorschuss werden Vorauszahlungen auf in der Regel noch nicht fällige Forderungen bezeichnet. Leistet ein Gläubiger eine Zahlung für eine noch nicht oder noch nicht vollständig erbrachte Leistung an den Schuldner, bevor diese Zahlung fällig ist, handelt es sich um einen Vorschuss. In der Literatur wurde der Begriff erstmals im Jahr 1691 erwähnt. Im Januar 1900, mit Inkrafttreten des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wurde der Begriff zum Rechtsbegriff erhoben.

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Vorschuss im Handelsrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht

Im Handelsrecht ist immer dann von einem Vorschuss die Rede, wenn eine aufgrund eines Vertrages noch nicht fällige Geldzahlung früher geleistet wird. Gemäß den Vorschriften in und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist ein Verkäufer verpflichtet, dem Käufer einer Ware eine Vorschusszahlung auf die Transportkosten zu leisten, damit der Käufer eine mängelbehaftete Ware an einen anderen, vom Verkäufer vorgegebenen Ort für die Nacherfüllung transportieren lassen kann.

Vorschuss im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sieht der Gesetzgeber in bestimmten Fällen einen Rechtsanspruch auf eine Vorschusszahlung für zukünftige Auslagen vor. Dieser Rechtsanspruch besteht beispielsweise, wenn Arbeitnehmer, oder geschäftsführende Gesellschafter sogenannte Geschäftsbesorgungen für den Arbeitgeber vornehmen. In diesem Fall können sie gemäß den Vorschriften in den Paragraphen § und einen Vorschusszahlung für die grundsätzlich vom Arbeitgeber zu ersetzende Auslagen verlangen. Dagegen haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf einen Vorschuss auf Lohn oder Gehalt, es sei denn es wurden im Arbeitsvertrag Abschlagszahlungen vereinbart. Vorschusszahlungen sind in diesen Fällen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.

Vorschuss für Zivilprozesse

Bei Zivilprozessen müssen Vorschusszahlungen für die Gerichtskosten geleistet werden. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen Prozesskostenhilfe gewährt wird. Die Höhe des Vorschusses bemisst sich an den Prozessgebühren, die nach dem Streitwert berechnet werden. Gegebenenfalls muss ein weiterer Vorschusszahlung für mit Kosten verbundene gerichtliche Maßnahmen beispielsweise die Erhebung von Beweisen, geleistet werden. In den meisten Fällen verlangt auch der Rechtsanwalt eine Vorschusszahlung auf die Gebühren. In der Regel in der Höhe von zwei Gebührensätzen.

Unterschied zwischen Vorschuss und Abschlagszahlungen

Ein Vorschuss ist dadurch gekennzeichnet, dass er geleistet wird, bevor der eigentliche Zahlungsanspruch entsteht. Bei einer Abschlagszahlung ist der Anspruch auf Zahlung dagegen bereits entstanden und die Zahlung ist fällig. Im Unterschied zu einer Abschlagszahlung sind Vorschüsse ein Kredit, den der Gläubiger dem Schuldner gewährt. Somit geht der
Gläubiger ein Kreditrisiko ein, dass erst wieder aufgehoben wird, sobald die Gegenleistung, für die er einen Vorschussgezahlt hat, erfolgt.

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