Der Begriff Waren ist im allgemeinen Sprachgebrauch auf Konsumgüter beschränkt. Grundsätzlich sind jedoch alle bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind, Waren. Im weiteren Sinne zählt auch Elektrizität zu den handelbaren Gütern, da sie je nach Sichtweise für den Warenverkehr in Betracht kommen könnte. Software, Grundstücke und Dienstleistungen werden nicht zu den Waren gezählt.
Bei Waren stehen, im Gegensatz zu einer Dienstleistung die Produktion und der materielle Wert der Ware im Vordergrund. In der Wirtschaftstheorie ist die Bezeichnung Ware gleichbedeutend mit allen Gütern, die angeboten und nachgefragt werden. Nur im Handelsrecht und im weiteren Sinne kann die Elektrizität dem Begriff Ware zugeordnet werden. Im Zollrecht werden generell alle physisch greifbaren, körperlichen Gegenstände als Waren bezeichnet. Ausgenommen sind Menschen und fest mit dem Körper eines Menschen verbundene Sachen. Hierzu zählen beispielsweise Herzschrittmacher oder Implantate. Im Zollrecht wird zudem zwischen den sogenannten Unionswaren und Nichtunionswaren unterschieden. Unionswaren sind alle Güter, die entweder aus einem Drittland außerhalb der Union in die Union gelangen und dem zollrechtlich freien Warenverkehr überlassen wurden, oder es sind Güter, die im Zollgebiet der Union vollständig hergestellt oder gewonnen wurden.
In der Zeit vorkapitalistischer Gesellschaften stellten Bauern in der Regel die größte Gruppe innerhalb einer Gesellschaft. Die erzeugten Produkte wurden zum überwiegenden Teil für den Eigenbedarf verwendet und nicht gehandelt. Der Gebrauchswert dieser Produkte wurde daher individuell bemessen. Mit Beginn der Industrialisierung und Einsetzen des Kapitalismus wurden industriell gefertigte Produkte zunehmend auf Märkten getauscht. Dadurch wurden die Produkte zu handelbaren Gütern, zur Ware, der als Maßstab für den Tauschhandel ein individueller Tauschwert beigemessen wurde.
In der Marktwirtschaft haben Güter keinen Tauschwert. An die Stelle des Tauschwertes tritt der Marktpreis. Der Marktpreis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Einflussfaktoren auf den Marktpreis sind auf der Seite der Konsumenten in erster Linie Veränderungen beim Einkommen, Änderungen bei der Steuer- und Abgabenlast und eine optimistische oder pessimistische Einschätzung der eigenen wirtschaftlichen Lage in der Zukunft. Auf der Seite der Produzenten spielen Änderungen bei den Herstellungskosten, Steuern, Abgaben, die Produktivität des Unternehmens und die Lohnentwicklung eine Rolle bei der Marktpreisentwicklung für einzelne Waren.
In Bezug auf den Warenhandel sind Deutschland die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Wettbewerbsrechts und teilweise das Kaufrecht der Vereinten Nationen (UN-Kaufrecht) von Bedeutung.
Eine moderne Variante der Organisation und des Managements von Waren ist das Warenwirtschaftssystem.