Wechselbuchhaltung

In der Wechselbuchhaltung werden Wechsel mit allen wesentlichen Daten von Besitz- und Schuldwechseln erfasst und verwaltet. Wechsel werden heute im Geschäftsalltag nur noch sehr selten ausgestellt. Bei Unternehmen mit langen Zahlungszielen kann ein Wechsel jedoch eine gewisse Sicherheit bieten, sodass Wechsel hier nach wie vor noch als ein sogenanntes schriftliches Zahlungsversprechen im Gebrauch sind. Aus diesem Grund müssen Wechsel nach wie vor in der Buchhaltung berücksichtigt werde. Bei einem Wechsel liegt der Zeitpunkt der Fälligkeit immer in der Zukunft. Die Grundlagen für die Wechselbuchhaltung hat der Gesetzgeber im Wechselgesetz (WechselG) festgelegt.

Was ändert sich in der Buchhaltung 2020? Im Billomat Magazin haben wir die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Wann wird ein Wechsel ausgestellt?

Ein Wechsel stellt ein in die Zukunft gerichtetes Zahlungsversprechen dar. Kauft ein Unternehmen Waren bei seinem Lieferanten kann, falls der Rechnungsbetrag nicht sofort bezahlt werden soll oder kann, mit dem Lieferanten ein Zahlungsziel in der Zukunft vereinbart und ein Wechsel ausgestellt werden, sofern dieser einverstanden ist.

Die an der Ausstellung des Wechsels Beteiligten sind in diesem Fall der Lieferant und das Unternehmen, dass die Waren kauft. Der Lieferant ist der Aussteller des Wechsels, der sogenannte Trassant. Das Unternehmen ist der so genannte Bezogene, der im Wechselgesetz auch als Trassat bezeichnet wird. Der Trassat ist derjenige, der die im Wechsel eingetragene Wechselsumme bezahlen muss. Das Zahlungsziel wir dabei ebenfalls auf dem Wechsel vermerkt. Für den Lieferanten bietet ein Wechsel wegen der damit verknüpften gesetzlichen Vorschriften eine relative Sicherheit.

Was wird im Rahmen der Wechselbuchhaltung gebucht?

Wechselbuchhaltung

Kapitalgesellschaften müssen nach § 266 HGB (Handelsgesetzbuch) die Verbindlichkeiten aus Wechseln in ihrer Bilanz ausweisen. In der Wechselbuchhaltung wird ein sogenanntes Wechselbuch oder Besitzwechselbuch geführt. Das Wechselbuch ist ein Hilfsbuch der Buchführung, in das die wichtigsten Merkmale des Wechsels und eventueller Besitzwechsel eingetragen werden. Dies sind in der Regel:

  • Verfalltag des Wechsels
  • die Wechselsumme
  • Name und Anschrift des Ausstellers (Trassant)
  • Name und Anschrift des Vorgängers
  • Namen und Anschriften weiterer früherer Inhaber
  • Zahlungsort des Wechsels
  • Name und Anschrift des Bezogenen (Trassat)
  • Diskontierung (Vergleiche hierzu den Beitrag zu Kontierung)

Das Wechselbuch wir in der Praxis der Wechselbuchhaltung auch als Wechselkopierbuch bezeichnet und dient der Kontrolle des Wechselobligos. Der Lieferant bucht entsprechend seine Forderung aus Lieferung und Leistung, Zinsen und Kosten im Zusammenhang mit dem Wechsel. Bei Fälligkeit des Wechsels wird die Wechselsumme dem Konto des Kunden belastet und eine entsprechende Buchung vorgenommen. Die Buchungsvorgänge unterschneiden sich im Grunde nicht von denen anderer Geschäftsvorfälle. Der Unterschied besteht darin, dass für die Wechselbuchhaltung ein separates Hilfsbuch in der Buchhaltung verwendet wird.

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