Bei einem Wechselkredit erhält der Käufer von Waren einen Kredit vom Aussteller des Wechsels, der sein Lieferant ist. Üblicherweise beträgt die Laufzeit für dieser Kredite 3 Monate. Eine andere Bezeichnung für Wechselkredit ist Handelswechsel. Der Name rührt daher, dass diese Kreditform gewöhnlich nur unter Kaufleuten gewährt wird. Der Kredit ist nur durch den Wechsel gesichert. Verwendet wird ein Wechselkredit in der Regel, um die von einem Lieferanten erhaltenen Waren oder Dienstleistungen zu finanzieren. Der Käufer kann die über den Wechsel kreditfinanzierten Waren während der gesamten Laufzeit des Wechsels weiterverkaufen. Den Erlös aus den Verkäufen kann der Käufer am Verfalltag des Wechsel nutzen, um den Wechsel einzulösen.
Wer eine Bürgschaft als Kreditsicherheit leistet, der sollte sich im Vorfeld genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Worauf Du genau achten musst, erfährst Du im Billomat Magazin.
Bei einem Wechsel handelt es sich um ein Wertpapier. Jeder Wechsel enthält eine sogenannte unbedingte Anweisung des Ausstellers an den, der den Wechsel erhält, zu einem im Voraus bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Geldsumme an ihn, den Aussteller oder an eine im Wechsel genannte Person zu zahlen. Jeder Wechsel ist eine Urkunde, dessen Form und Ausgestaltung durch das Wechselgesetz vorgeschrieben ist. Üblicherweise gewährt der Aussteller eines Wechsels dem Käufer ein gewisses Zahlungsziel, bis zu dem die festgelegte Summe bezahlt werden muss.
Die Kreditgewährung erfolgt dadurch, dass das Ausstellungsdatum des Wechsels vom Fälligkeitsdatum abweicht. Der sogenannte Bezogene, das heißt, die Person, die dem Aussteller den Geldbetrag schuldet, kann diesen Kredit nutzen, um Waren einzukaufen. Wer einen Handelswechsel in Anspruch nimmt, muss bedenken, dass er am Tag der Fälligkeit zwingend den Kredit ablösen muss. Die Rechtsprechung ist bei sogenannten geplatzten Wechseln, bei denen der Wechselkredit nicht abgelöst wird, sehr streng.
Dadurch dass der Lieferant einem Käufer mit dem Wechsel ein Zahlungsziel für die Bezahlung der erworbenen Waren oder Dienstleistungen einräumt, wird der Lieferant zum Kreditgeber. Der Aussteller des Wechsels kann, um in kürzerer Zeit als für den Wechselkredit vereinbart, liquide Geldmittel zu erhalten, den Wechsel an seine Bank verkaufen. Die Bank gewährt den Aussteller mit dem Ankauf des Wechsels einen sogenannten Wechseldiskontkredit. Ob die Bank den Wechsel ankauft, ist abhängig von der Bonität des Bezogenen.
Ursprünglich wurde diese Form eines Kredits verwendet, um Lieferantenrechnungen mit einem längeren Zahlungsziel zu begleichen. Heute werden Handelswechsel jedoch kaum noch genutzt. Grund dafür ist, dass die Verarbeitung im Vergleich zu anderen Krediten wesentlich zeit- und personalaufwendiger ist. Allerdings hat der Wechselkredit für Kaufleute nach wie vor Vorteile. Es ist vergleichsweise einfach, den Wechsel und damit den Wechselkredit an Lieferanten abzutreten. Wenn beispielsweise ein Händler seinerseits noch Verbindlichkeiten bei seinen Lieferanten offen hat, kann er den Handelswechsel abtreten und als Sicherheit für seine Verbindlichkeiten nutzen. Dazu muss die Abtretung auf der Wechselurkunde vermerkt werden. Nachteilig für einen Käufer, der einen Wechselkredit in Anspruch nimmt, ist, dass er für seine Käufe keinen Skontoabzug vornehmen kann