Die Wertminderung betrifft fast alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eines Unternehmens. Sie ist bedingt durch einen Werteverzehr, der beispielsweise durch Verschleiß, eine Änderung von Gesetzen oder durch Zeitablauf verursacht werden kann. Wertminderungen müssen in der Buchführung erfasst und in der Bilanz ausgewiesen werden.
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Der Werteverzehr und damit die Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens kann verschiedene Ursachen haben. Möglich sind
Durch die regelmäßige oder gelegentliche Nutzung von Vermögensgegenständen verlieren diese an Wert. Zum Beispiel ist der Wert einer gebrauchten Maschine geringer als der Wert einer neuen Maschine. Auch der technische Fortschritt kann zu einer Wertminderung führen. Zahlreiche Beispiele hierfür finden sich in der Computertechnik. Etwa bei Prozessoren für Computer, die kontinuierlich weiterentwickelt werden, sodass die Vorgängergeneration schnell an Wert verliert.
Ein Werteverzehr kann alleine durch den Zeitablauf bedingt sein. Beispielsweise bei Patenten. Nach 20 Jahren läuft der rechtliche Schutz durch ein Patent ab und das Patent verliert dadurch seinen Wert für das Unternehmen. Der natürliche Verschleiß etwa durch Rost ist ein weiteres Beispiel für eine zeitliche Ursache.
Hierzu zählen sinkende Wiederbeschaffungskosten, ein Substanzverlust und ein Rückgang der Nachfrage. Im Bergbau und der Rohstoff gewinnt führt der Substanzabbau, das heiß, die zunehmend geringer werdenden Vorkommen zu einer Wertminderung.
Zu den sonstigen Ursachen für eine Wertminderung zählen beispielsweise ein Brand, Naturkatastrophen oder Diebstähle. Eine Fehlinvestition in eine nicht funktionierende Produktionsanlage zählt ebenfalls zu den sonstigen Ursachen für eine Wertminderung durch Werteverzehr.
Wertminderungen durch Werteverzehr werden in der Buchhaltung durch die auf Vermögensgegenstände vorgenommenen Abschreibungen erfasst. Die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA spiegelt den Werteverzehr von Anlagegütern wieder, die einem Verschleiß unterliegen. Durch die Abschreibungen verringert sich der von einem Unternehmen zu versteuernde Gewinn. Je nach Vermögensgegenstand sind die folgenden Abschreibungsmethoden anzuwenden:
Lineare Abschreibung: Wird die Abschreibungsmethode gewählt, wird das Wirtschaftsgut über einen bestimmten Zeitraum beispielsweise 5 oder 10 Jahre linear, das heißt gleichmäßig abgeschrieben. Wenn beispielsweise eine Maschine für 100.000 Euro gekauft und über zehn Jahre linear abgeschrieben wird, verringert sich der Buchwert jährlich um 10.000 Euro (100.000 Euro / 10 Jahre)
Degressive Abschreibung: Eine seltener angewendete Abschreibungsmethode ist die degressive Abschreibung. Dabei erfolgt die Abschreibung nicht mit gleichen Beträgen über einen bestimmten Zeitraum, sondern mit einem bestimmten Prozentsatz vom jeweiligen Restwert. Beispielsweise wird eine 100.000 Euro teure Maschine bei einer Abschreibungshöhe von 20 % im ersten Jahr mit 20.000 Euro (20 % von 100.000 Euro), im zweiten Jahr mit 16.000 Euro (20 % vom Restwert: 100.000 Euro – 20.000 Euro = 80.000 Euro), im dritten Jahr mit 12.800 Euro usw. abgeschrieben.