Ein Wertpapier ist laut Definition ein in einer Urkunde verbrieftes und handelbares Vermögensrecht in Form von Anleihen, Aktien, Schuldverschreibungen und Ähnlichem. Der Begriff Wertpapier bezieht sich üblicherweise auf jede Form von Finanzinstrumenten. Die rechtliche Definition kann jedoch je nach Rechtsordnung variieren. Für die Ausübung des Vermögensrechtes ist bis auf Ausnahmen der Besitz der das Recht verbriefenden Urkunde erforderlich. Der in der Urkunde Verpflichtete ist dem Inhaber der Urkunde gegenüber zur Leistung verpflichtet. Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der Bundesrepublik Deutschland definiert die verschiedenen Arten von Wertpapieren auch dann als solche, wenn keine Urkunden ausgestellt worden sind und die Papiere als sogenannte Wertrechte angesehen werden.
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Ein Wertpapier wird nach
in unterschiedliche Arten eingeteilt.
Warenwert: Wertpapiere dieser Art verbriefen eine Warenforderung. Zu diesen Wertpapieren zählen Ladescheine, Orderlagerscheine und das Konnossement.
Geldpapiere: Ein sogenanntes Geldpapier verbrieft eine Geldforderung und wird in Mitgliedschaftsrechte (z. B. Aktien), schuldrechtliche Wertpapiere und sachenrechtliche Wertpapiere untergliedert
Effekten: Effekten sind Kapitalwertpapiere, die sich für eine langfristige Kapitalanlage und den Handel an der Börse eignen. Dabei handelt es sich um ein festverzinsliches Wertpapier, also ein Wertpapier mit einem festen Zinsertrag über die gesamte Laufzeit wie Pfandbriefe, Industrieobligationen oder sogenannte Schatzbriefe, um ein Wertpapier mit einer variablen Verzinsung wie beispielsweise Aktien (Dividendenpapiere), Effekten, die nicht verzinst werden wie Zero-Bonds oder um kombinierte Wertpapiere wie Wandelanleihen und Optionsanleihen.
Sachenrechtliche Wertpapiere: Ein Wertpapier dieser Art verbrieft ein Sachrecht. Hierzu zählen beispielsweise ein Grundschuldbrief, ein Hypothekenbrief und ein Rentenschuldbrief.
Schuldrechtliche Wertpapiere: Diese Papiere werden auch als Wertpapiere über Forderungen bezeichnet. Dies sind in Anleihen (sogenannte Schuldverschreibungen und Staatsschuldverschreibungen) Schecks, Wechsel und Obligationen.
Mitgliedschaftspapiere: Wertpapiere dieser Art sind Aktien und Interimsscheine, die eine Mitgliedschaft in einer Körperschaft definieren.
Mischformen: Mischformen sind das Konnossement, der Ladeschein und der Orderladeschein. Diese sind sogenannte Forderungspapiere, wenn sie ein Versprechen des Ausstellers, ein eingelagertes Gut an die Inhaber auszuliefern, enthalten. Gleichzeitig sind sie ein sachrechtliches Wertpapier, wenn sie bei einer Verpfändung oder Übereignung die Herausgabe des Gutes selbst ersetzen. Eine Mischform zwischen einem Mitgliedschaftspapier und einem Forderungspapier sind die Wandelschuldverschreibungen.
Inhaberpapiere: Hierzu zählen Schuldverschreibungen auf den Inhaber nach §§ 793 ff. BGB, Inhaberaktien nach § 10 I AktG und Inhaberschecks
Namenspapiere: Zu den sogenannten Rektapapieren zählen Depotscheine und Rektakonnossemente.
Orderpapiere: Ein Orderpapier ist ein Wertpapier, dass entweder auf eine bestimmte Person oder deren Order ausgestellt wird.
Konstitutive Wertpapiere: Hierbei handelt es sich um Urkunden, zum Beispiel Wechsel, mit denen das in ihnen verbriefte Recht zur Entstehung gebracht wird
Deklaratorische Wertpapiere: Ein deklaratorisches Wertpapier ist eine Urkunde, bei der das mit ihr verbriefte Recht unabhängig von der Urkunde selbst entsteht. Ein Beispiel hierfür ist Mitgliedschaftsrecht von Aktionären.
Schriftgemäße Wertpapiere: Ein schriftgemäßes oder skripturrechtliches Papier wird auch als Wertpapier des öffentlichen Glaubens bezeichnet. Das bedeutet, dass sich jeder Dritte guten Glaubens auf den Inhalt der Urkunde verlassen kann. Zu den Wertpapieren dieser Art zählen beispielsweise Wechsel. Bei diesen Wertpapieren ist der gute Glaube an die Korrektheit des Inhalts des Wertpapiers und an das Recht des Veräußerers geschützt.
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