Wettbewerb

Allgemein ist der Wettbewerb das Streben von zwei oder mehr Personen, Gruppen, Organisationen oder Unternehmen nach einem bestimmten Ziel. Wettbewerb im wirtschaftlichen Sinn bedeutet, dass mehrere Unternehmen um die Gunst der Kunden, Abnehmer oder ihrer Lieferanten auf der anderen Seite des Marktes miteinander konkurrieren. In der Marktwirtschaft ist der Wettbewerb von charakteristischen Merkmalen gekennzeichnet:

  • es müssen mindestens zwei Anbieter oder Nachfrager vorhanden sein
  • der Wettbewerb findet auf frei zugänglichen Märkten statt
  • die Wettbewerbsteilnehmer verhalten sich antagonistisch, nicht kooperativ

Wettbewerb

Funktion des Wettbewerbs in der Marktwirtschaft

Der Wettbewerb mehrere Unternehmen übernimmt eine Anreiz- und Ordnungsfunktion, die in der sozialistische Marktwirtschaft, einer Planwirtschaft, gänzlich fehlt. In der freien Marktwirtschaft ist es aufgrund einer Vielzahl gleichartiger Produkte und Dienstleistungen für Abnehmer oder Lieferanten problemlos möglich, den Anbieter wechseln, ohne Einbußen befürchten zu müssen. Durch den vonseiten der Abnehmer ausgeübten Druck erbend sich für Unternehmen Anreize

  • Preissenkungen
  • Qualitätsverbesserungen und
  • Innovationen

vorzunehmen. Insofern dient der marktwirtschaftliche Wettbewerb als Steuerungsinstrument in einem selbstständigen System, das durch Angebot und Nachfrage reguliert wird. Der Mechanismus des Wettbewerbes belohnt Unternehmen mit innovativen, hochwertigen Produkten und /oder günstigen Preisen und führt auf der anderen Seite unter Umständen zum Marktausschluss von Unternehmen, die im Wettstreit um Marktanteile mit anderen Unternehmen nicht Schritt halten können. Erfolgreich sind in der Regel die Unternehmen, denen es gelingt, die sich immer wieder verändernden Verbraucherwünsche durch eine fortschreitende Anpassung ihrer Produkte und Dienstleistungen bestmöglich zu erfüllen.

Der Wettbewerb: Politik und Beschränkungen

Wettbewerbsbeschränkungen entstehen immer dann, wenn ein Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung oder ein Monopol für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen verfügt. Ein Beispiel hierzu ist aktuell die marktbeherrschende Position von Google mit einem Marktanteil von über 90 Prozent unter den Internet-Suchmaschinen sind Deutschland. Wettbewerbsbeschränkungen können neben der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens auch durch die Bildung von Kartellen zum Beispiel zum Zweck der Preisabsprache (Preiskartelle) oder durch die Bildung eines Oligopols mit nur wenigen gleich gelagerten Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen entstehen.

Die Wettbewerbspolitik zählt zur Wirtschaftspolitik und umfasst staatliche Eingriffe und Regelungen in und für die marktwirtschaftliche Ordnung, mit denen negative volkswirtschaftliche oder sozial schädliche Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen verhindert werden sollen. In diesem Zusammenhang steht auch das Wettbewerbsrecht als Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen sowie gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem sogenannten Kartellrecht. Eine staatliche Behörde, die gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach dem Kartellrecht vorgeht, ist das Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt wir immer dann tätig, wenn durch den Zusammenschluss zweier Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung des neuen Unternehmens zu befürchten ist.

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