Widerruf

In Deutschland ist jeder grundsätzlich an seine Willenserklärung gebunden. Es gilt das Prinzip „pacta sunt servanda„. Dieses Prinzip bedeutet, dass abgeschlossene Verträge eingehalten werden müssen. Nur unter bestimmten, vom Gesetzgeber streng geregelten Voraussetzungen ist eine Vertragsauflösung möglich. Die Möglichkeiten der Vertragsauflösung sind insbesondere im Rücktrittsrecht, dem Anfechtungsrecht und im Widerrufsrecht festgelegt. Widerrufe sind grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärungen. Das heißt, der Vertragspartner muss die Willenserklärung tatsächlich erhalten, damit sie wirksam wird. Die Aufhebung eines Rechtsverhältnisse zum Beispiel durch nicht bezahlen einer Rechnung ist nicht möglich und daher unwirksam.

Der Widerruf in verschiedenen Rechtsgebieten

Der Gesetzgeber hat das Recht auf Widerruf in verschiedenen Rechtsgebieten vorgesehen. Dies sind das

  • Handelsrecht
  • öffentliche Recht
  • Arbeitsrecht
  • Verbraucherrecht

Das Handelsrecht kennt den Widerruf als einseitige und nicht an eine bestimmte Form gebundene Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, eine Rechtswirkung zu beenden oder ein Rechtsverhältnis aufzuheben. So ist beispielsweise die Widerrufung einer Vollmacht, der Prokura und der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes einer AG jederzeit möglich. Zu beachten ist, dass bei Aufhebung einer Prokura das grundlegende Beschäftigungsverhältnis nach davon unberührt bleibt und eine Außenwirkung erst gemäß den Bestimmungen in  mit dem Eintrag ins Handelsregister und der Bekanntmachung gegeben ist. Besondere Vorschriften gelten bei der Aufhebung der Kündigung eins Arbeitnehmers und beim Widerruf von Schecks.

Im öffentlichen Recht ist der Widerruf eines begünstigenden oder eines belastenden Verwaltungsakts vorgesehen. Die allerdings nur, wenn ein besonderer Widerrufsgrund vorliegt. Der Vollzug eines Verwaltungsaktes ist zudem unter Vorbehalt des Widerrufs möglich und erfolgt, wenn abzusehen ist, dass sich die zugrunde liegende Rechtslage aufgrund von anhängigen Urteilen der Verwaltungsgerichte möglicherweise ändern wird. Im Arbeitsrecht gelten besondere Bestimmungen beispielsweise für die Widerrufung von Arbeitsvertragsbedingungen oder von Ruhegeldzusagen.

Widerruf im Verbraucherrecht

Der Gesetzgeber sieht zum Schutz von Verbrauchern ein Widerrufsrecht für bestimmte Verträge vor. Das Recht auf Widerruf für Verbraucher erstreckt sich auf

  • Fernabsatzverträge
  • Darlehnsverträge für Verbraucher
  • Bausparverträge für Verbraucher
  • Haustürgeschäfte

Wird Verbrauchern ein Widerrufsrecht vom Gesetzgeber eingeräumt, sind sie unter der Voraussetzung, dass der Vertrag rechtzeitig unter Einhaltung bestimmter Fristen nach widerrufen wird, nicht mehr an den Vertrag gebunden. Eine weitere Voraussetzung für die wirksame Auflösung eines Vertrages ist, dass der Widerruf vom Verbraucher gegenüber dem Unternehmen entsprechend den Bestimmungen in § 355 BGB ausdrücklich erklärt wird. In der Regel ist hierzu die Schriftform für den Widerruf oder die Rücksendung der Waren erforderlich. Sonstige Formerfordernisse bestehen jedoch nicht.

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Wie erfolgt der Widerruf?

Seit 2014 gehört zu einem Widerruf die Verwendung eines schriftlichen Widerrufsschreibens oder einer Widerrufserklärung. Dies dient in erster Linie der Dokumentation. Bei den meisten Online-Bestellungen ist bereits eine vorformulierte Widerrufserklärung vorhanden, die nur bei Bedarf ausgefüllt werden muss. Das Widerrufsschreiben sollte folgende Informationen enthalten:

  • Adresse des Unternehmens oder Verkäufers bzw. der Verkäuferin
  • Optional: Die eigenen Kontaktdaten
  • Anschrift des Kunden oder der Kundin
  • Datum des Kaufs oder der Bestellung
  • Präzise Bezeichnung des erworbenen Produkts oder der erbrachten Dienstleistung
  • Unterschrift

Die Widerrufserklärung muss innerhalb der vorgeschriebenen Frist zusammen mit dem Produkt beim entsprechenden Unternehmen eingehen, da das Unternehmen anderenfalls dem Widerruf widersprechen kann.