Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht bezeichnet das Recht von Verbrauchern durch die Abgabe einer einseitigen und empfangsbedürftigen Willenserklärung, den Widerruf, Verbraucherverträge und Versicherungsverträge rückwirkend aufzulösen. Für die rückwirkende Auflösung von Versicherungsverträgen gelten besondere Voraussetzungen. Die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht von Verbrauchern sind in bestimmt.

  1. Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen
  2. Widerrufsrecht für Verbraucherverträge
  3. Widerruf bei Haustürgeschäften
  4. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
 

Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen

Das Widerrufsrecht für Versicherungsverträge ist in geregelt und ermöglicht es Versicherungsnehmern, unter bestimmten Voraussetzungen bereits abgeschlossene Versicherungsverträge rückwirkend aufzuheben. Die Frist für den Widerruf von Versicherungsverträgen beträgt zwei Wochen. Die Frist beginnt mit dem Datum, an dem ein Versicherungsnehmer vom Versicherer alle für den Versicherungsvertrag relevanten Unterlagen erhalten hat. Hierzu zählen schriftliche Verbraucherinformationen und Rechtsbelehrungen, alle für den Versicherungsnehmer relevanten Informationen nach und der Versicherungsschein.

Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr, bei Verträgen mit vorläufiger Deckung, Verträgen mit Pensionskassen zur Entgeltumwandlung und bei der Versicherung von sogenannten Großrisiken. Bei Lebensversicherungen gilt ein verlängertes Widerrufsrecht von 30 Tagen.

 

Widerrufsrecht für Verbraucherverträge

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen, die über das Internet abgeschlossen werden, bei Darlehnsverträgen und Bausparverträgen sowie bei Haustürgeschäften ein vom Gesetzgeber eingeräumtes Recht, die Verträge zu widerrufen. Diese Verträge können von Verbrauchern unter Wahrung einer Frist von 14 Tagen durch eine einseitige Willenserklärung aufgelöst werden.

 

Widerruf bei Haustürgeschäften

Das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften schützt Verbraucher vor „Überrumpelung“ und unüberlegten, unter Druck abgeschlossenen Verbraucherverträgen. Handelt es sich um einen Verbrauchervertrag, beispielsweise einen Mobilfunkvertrag oder ein Zeitungsabo, können Verbraucher den Vertrag durch Abgabe einer einseitigen Willenserklärung rückwirkend aufheben.

 

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ermöglicht es Verbrauchern, innerhalb einer bestimmten Frist den Vertrag rückwirkend abzuwickeln und die gekaufte Ware an den Verkäufer zurückzuschicken. Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt erst dann, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht und das Rückgaberecht durch den Verkäufer informiert wurde und er die Ware erhalten hat. Erfolgt keine Aufklärung über das Recht auf Widerruf und Rückgabe, verlängert sich die Frist auf maximal ein Jahr.

Verbraucher müssen keine Begründung für den Widerruf abgeben. Der Widerruf muss für seine Wirksamkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Waren und Widerrufsbelehrung in Textform, das heißt per E-Mail, Fax oder Brief gegenüber dem Verkäufer erklärt werden. Die unkommentierte und rechtzeitige Rücksendung der Waren ist ebenfalls möglich, um einen Vertrag wirksam zu widerrufen. Eine telefonische Abgabe des Widerrufs ist jedoch nicht möglich.

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