Wirtschaftsgut

Im Steuerrecht bezeichnet ein Wirtschaftsgut ein Bewertungsobjekt innerhalb des Betriebsvermögens. Das Wirtschaftsgut ist nicht klar definiert, dennoch sieht die Rechtsprechung in der Praxis vor, dass jeder Gegenstand, materiell oder als Posten verbuchbar, innerhalb des Vermögens ein Wirtschaftsgut darstellen kann. Die Büroausstattung kann demnach genauso Wirtschaftsgut sein wie ein offener Schuldbetrag eines Gläubigers (Im Fachjargon auch Kreditoren genannt).
Auch Investitionen oder Abschreibungen sind Wirtschaftsgüter. Die Menge und der Wert der Wirtschaftsgüter ist vor allen Dingen für die Bilanzierung von Bedeutung.

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  1. Definition eines Wirtschaftsguts
  2. Das Wirtschaftsgut innerhalb der Bilanzen
  3. Die Immobile als Wirtschaftsgut
  4. Bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter
 

Definition eines Wirtschaftsguts

Der Begriff des Wirtschaftsgutes findet seit 1934 im Einkommenssteuergesetz Verwendung. Trotz dieser Anwendung findet sich im Steuergesetz keine eindeutige legale Definition. Darum ist bei der Einschätzung, welcher Gegenstand im Unternehmen ein Wirtschaftsgut darstellt, auf die gängige Rechtsprechung zurückzugreifen. Hier gelten alle Rechtsgegenstände, egal ob materiell oder immateriell, als Wirtschaftsgüter, solange sie selbstständig wahrgenommen werden können, bewegbar sind (z.B. durch Veräußerung), und Kosten verursacht haben.

Außerdem müssen sie für das Unternehmen einen Zweck erfüllen, um in das Betriebsvermögen einzugehen. Auch in Privatvermögen und Mitunternehmer-Vermögen / Sondervermögen existierten Wirtschaftsgüter als frei bewegliche Posten (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zu Offene Posten). Zudem kennt auch das Handelsrecht Wirtschaftsgüter. Sie werden hier ebenso Begriffe wie im Steuerrecht (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zu Steuersätze).

 

Das Wirtschaftsgut innerhalb der Bilanzen

Im Rechnungswesen der Unternehmen tauchen in der Regel keine Wirtschaftsgüter auf. Hier werden Zahlungsausgang und Zahlungseingang, ausstehende Zahlungen und Handelsposten verbucht. Erst bei der Bilanzierung wandeln sich diese Zahlen in Wirtschaftsgüter um. Ein Wirtschaftsgut kann eine Anschaffung sein, aber auch eine Veräußerung. Mehrjährig abzuschreibende Güter können in mehreren Folgejahren als Wirtschaftsgüter auftauchen, bis sie fertig nach den AfA-Tabellen abgeschrieben sind.

Wirtschaftsgut
Abzuschreibende Wirtschaftsgüter werden mithilfe der AfA-Listen abgeschrieben.

Werden Wirtschaftsgüter veräußert, können sie sich positiv auf der Betriebsvermögen auswirken, bleiben sie im Besitz des Unternehmens, verbleiben sie im Vermögen.

Wirtschaftsgüter können in der Bilanz auf der aktiven oder passiven Seite stehen. Die Kategorisierung richtet sich auch danach, ob es sich um Bestände, zum Beispiel Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge (Aktiva), oder Kapital, Verbindlichkeiten oder Darlehen (Passiva) handelt. Die Beurteilung, wie viel ein Wirtschaftsgut im Vermögen wert ist, richtet sich nach den Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Steuerbilanz. Unter anderem zählen in diese Bewertung Faktoren wie

 

Die Immobile als Wirtschaftsgut

Da Wirtschaftsgüter nicht endgültig definiert sind, können sie auch unabhängig ihrer Beschaffenheit oder Bauweise in mehrere Teile zerlegt werden, die in verschiedenen Posten verrechnet werden.
Gebäude und Immobilien sind hierfür ein gutes Beispiel. Als Wirtschaftsgüter gelten nur jene Teile einer Immobilie, die von dem Unternehmen tatsächlich genutzt oder vermietet werden. Neu bebaute Flächen können dabei ein neues Gut darstellen, Garagen oder Parkplätze vom Rest abgetrennt werden. Ein Wirtschaftsgut muss nach innen immer dem gleichen Zweck dienen. Bürogebäude und Garage erfüllen verschiedene Zwecke.

 

Bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter

Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern zählen zum Beispiel Grundstücke oder Gebäude, wogegen materielle Wirtschaftsgüter wie Maschinen und Ähnliche zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören.

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