Wucher

Der Tatbestand des Wucher ist zum einen ein Gesetzesverstoß rund um die Erhebung unrechtmäßig hoher Summen zum Zwecke des Vermögensvorteils. Umgangssprachlich bezeichnet der Wucher jedoch auch überhöht wahrgenommene Preise oder unter falschem Label angebotene Dienstleistungen.

Preiserhöhung kommunizieren – Wie du das am besten mit deinen Kunden sagst, erfährst du im Billomat Magazin.

Wortherkunft und Verwendung

Der Begriff Wucher besteht seit alttestamentarischen Zeiten und bezeichnete damals eine hohe Zinsbelastung, vor allem völker- und stammesintern. Während Fremde mit Zinsen belegt werden durften, war Wucher innerhalb der Gemeinschaft verboten. Ein geliehener Betrag musste also innerhalb der eigenen Region, im Gegensatz zu dem Handel mit fremden Händlern, ohne Zinssatz angeboten werden. So sollte verhindert werden, dass sich an Menschen im eigenen Umkreis bereichert wird. Im Römischen Reich, dem kirchlichen kanonischen Recht und später in Monarchien des Mittelalters war Wucher gesetzlich gedeckelt. Zinsen durften beispielsweise nicht erhöht werden nachdem sie auf ein Geschäft festgelegt worden waren.

Im antisemitischen Zusammenhang wird Juden Wucher unterstellt, da das Wort selbst zuerst aus der jüdischen Frühzeit stammt und über Jahrhunderte hinweg nur Juden aufgrund religiöser Regelungen überhaupt Zinsen erheben durften. Auch heute findet dieses Vorurteil Verbreitung. Mit dem gültigen deutschen Recht hat diese Definition jedoch nichts gemein. Das BGB und StGB kennen den Wucher heute als Straftatbestand, der mit Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Gegenüber nicht geschäftig handelt (Zinsen), sondern andere in eine wirtschaftliche Not bringen möchte, beispielsweise durch Täuschung was den Gegenwert des Handels angeht.

Wucher im Alltag

Im Mietwesen ist der Straftatbestand unter Umständen erfüllt, wenn wenig Wohnraum verfügbar ist und ein Vermieter die Miete und Nebenkosten für ein Objekt so weit hoch schraubt, dass der Zustand des Objektes in keinem Verhältnis mehr zu den Kosten steht. Werden beispielsweise einzelne Zimmer an Gastarbeiter zu bis zu dem Zehnfachen des angemessenen Preises vermietet, die kaum bewohnbar sind und sich Sanitäranlagen teilen, könnte der Mieter klagen. Der Vermieter weiß jedoch, dass derjenige sich in einer Notlage befindet und nutzt diese weiter aus.

Im Onlinebereich werden Dienstleistungen oder Waren häufig zu Preisen angeboten, die dem Gegenwert kaum entsprechen. Ein kalkulierter Betrug am Kunden liegt beispielsweise vor, wenn ein E-Book damit wirbt, 100 Seiten lang zu sein, aber in einem besonders großen Font mit doppelter Zeilenhöhe formatiert ist und in Wirklichkeit 20 Seiten entspräche. Spätestens wenn der Anbieter diesen Vorgang für mehrere Publikationen wiederholt und eine Rückgabe nicht ermöglicht, macht er sich des Straftatbestandes schuldig.

Was ist der umgangssprachliche Wortgebrauch?

Ob etwas als Wucher gilt oder nicht, darüber entscheiden Gerichtsverfahren. Umgangssprachlich werden jedoch häufig auch verteuerte Waren durch Kunden als Wucher bezeichnet, ohne dass ein Straftatbestand vorliegt oder ein Verfahren angestrebt wird. Hier dient der Begriff dem Ausdruck, dass etwas als zu teuer für minderwertige Qualität empfunden wird.

Ähnliche Fragen: