Die Zahllast ist definiert als die positive Differenz zwischen der von einem Unternehmen für Verkäufe erhaltenen Umsatzsteuer und der vom Finanzamt erstatteten Vorsteuer. Die Zahllast ist der Betrag, den ein Unternehmen von der erhaltenen Umsatzsteuer nach Abzug der geleisteten Vorsteuer an das Finanzamt bezahlen muss. Das bedeutet, eine Zahllast und damit eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt entsteht nur, wenn ein Unternehmen mehr Umsatzsteuern innerhalb einer Abrechnungsperiode eingenommen hat, als Vorsteuern vom Finanzamt für die gleiche Abrechnungsperiode erstattet wurden.
Zahlungstoleranzen sind kleine Abweichungen vom Rechnungsbetrag. Was Du tun kannst, wenn die Zahlung von der Rechnung abweicht, erfährst Du im Billomat Magazin.
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In der Bundesrepublik Deutschland ist die Erhebung von Umsatzsteuern im Umsatzsteuergesetz (UStG) rechtlich geregelt. Fast alle Unternehmen unterliegen in Deutschland der Umsatzsteuer. Das heißt, sie müssen auf Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach den verkauften Produkten. Für bestimmte Produkte gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %. Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 19 % des Warenwertes.
Wenn Kleinunternehmen die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Besteuerung der Kleinunternehmer) in Anspruch nehmen, dürfen sie die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen nicht gesondert ausweisen. Kleinunternehmen erhalten dann ebenfalls keine Erstattung der Vorsteuer. Verkauft ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen in ein anderes Land der Europäischen Union, wird keine Mehrwertsteuer berechnet und ausgewiesen. Verkäufe ins europäische Ausland sind von der Umsatzsteuer befreit.
Wenn ein Unternehmen Rohstoffe oder andere Waren im Wert von 1.000 Euro kauft, muss es auf diesen Warenwert 19 % Umsatzsteuer also 190 Euro an den Verkäufer bezahlen. Diese 190 Euro Umsatzsteuer kann das Unternehmen im Rahmen der Vorsteueranmeldung vom Finanzamt erstattet bekommen.
Je nach Unternehmensgröße und Umsatz erfolgt die Vorsteueranmeldung monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Verkauft das Unternehmen im gleichen Zeitraum Waren oder Dienstleistungen im Wert von 2.000 Euro muss es für diesen Betrag ebenfalls 19 % Umsatzsteuer also 380 Euro berechnen, die vom Käufer zu bezahlen sind.
Die erhaltene Umsatzsteuer ist immer ein durchlaufender Posten in der Buchführung des Unternehmens und muss an das Finanzamt abgeführt werden. Das Unternehmen nimmt die Umsatzsteuer gewissermaßen für das Finanzamt in Empfang und leitet sie an das Finanzamt weiter. Da das Unternehmen im gleichen Zeitraum selbst 190 Euro Umsatzsteuer an ein anderes Unternehmen bezahlt hat, muss zunächst die Zahllast ermittelt werden. In diesem Beispiel ist die Zahllast 380 Euro – 190 Euro = 190 Euro. Diesen Betrag muss das Unternehmen an das Finanzamt bezahlen.
>> Tipp zum Weiterlesen: Was versteht man unter der Umsatzsteuerzahllast?
Die Zahllast bedeutet für ein Unternehmen den Abfluss von Liquidität und einen betriebswirtschaftlichen Aufwand, der in der Buchführung entsprechend gebucht werden muss. Damit hat die Zahllast oder der damit verbundene Geldbetrag immer eine Auswirkung auf das Eigenkapital eines Unternehmens und damit auf den Reingewinn.
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