An einem ständig festgelegten Zahltag werden Löhne an Arbeitnehmer ausgeschüttet. Der Arbeitgeber vereinbart das Datum dieses Tages vorher vertraglich, oder teilt es dem Mitarbeiter verbindlich mit. Die Nutzung des immer gleichen Datums innerhalb des Monats gibt dem Arbeitnehmer Struktur in seiner finanziellen Planung.
Wann ist eine Lohnerhöhung angebracht? – Im Billomat Magazin verraten wir Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Begriff Zahltag ist besonders im Niedriglohnbereich mit der ursprünglichen Bedeutung des Wortes aufgeladen und wird umgangssprachlich genutzt. Bis zur Festschreibung in den Arbeitnehmergesetzen wurde das Wort für den Tag gebraucht, an dem Arbeiter ihren Lohn in bar ausgezahlt bekamen. Das konnte wöchentlich, monatlich oder nach Erfüllung eines Auftrages geschehen. Der Auftraggeber teilte den Arbeitern meist mündlich mit, wann sie sich ihr Geld abholen konnten.
Heute ist der Zahltag einheitlich geregelt. Ausnahmen bestehen in Aushilfs- und Tagelohnpositionen weiter. In der Regel werden die Löhne für alle Mitarbeiter am 1. oder 15. Tag des Monats ausgezahlt. Die Anweisung geschieht jedoch einen oder zwei Tage zuvor, um durch die rechtzeitige Transaktion abzusichern, dass Mitarbeiter zum 1. oder 15. des Monats ihre Rechnungen pünktlich begleichen können.
Das Datum des Zahltages wird im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Gesetzlich ist der letzte Tag des Monats als Stichdatum vorgeschrieben, an dem das Gehalt für den gerade abgelaufenen Monat gezahlt werden muss. Der Arbeitgeber kann sich jedoch darüber hinwegsetzen, indem er einen neuen Termin vertraglich festlegt. Idealerweise ist dies der 1., 10. oder 15. eines Monats, um dem Monat eine Struktur zu geben. Mit Unterzeichnung des Vertrages stimmt der Arbeitnehmer dem Datum zu. Ob zu diesem Tag das Gehalt des Vormonats oder des laufenden Monats gezahlt wird, muss ebenfalls festgeschrieben werden.
Nicht zulässig sind in Deutschland Barauszahlungen nach Beendigung eines Projektes, wenn der Mitarbeiter bei dem Unternehmen angestellt ist. Freelancer können termingerecht nach Beendigung eine Rechnung stellen und sich diese begleichen lassen. Selbiges gilt für Dienstleister. Gesetzlich handelt es sich dabei jedoch nicht um Zahltage.
Arbeitet ein Unternehmen mit einem externen Dienstleister zusammen, der Gehälter und Lohnabrechnung verwaltet, muss diesem der jeweils vertraglich vereinbarte Zahltag der zu entlohnenden Mitarbeiter mitgeteilt werden. Zur Auszahlung müssen ihm die Arbeitszeitendokumentation, Sozialversicherungsdaten und Lohnvereinbarungen vorliegen. Erst dann kann die Verwaltung Gehalt und Auszahlung korrekt bearbeiten und anweisen.
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