Private Haushalte nehmen ebenso regelmäßig am Zahlungsverkehr teil wie Unternehmen oder Staaten. Immer dann, wenn finanzielle Transaktionen zur Erfüllung einer Gegenleistung, zum Beispiel bei einem Kauf, einer Schenkung oder andere Transferleistungen, wie die Begleichung einer Steuerschuld erfolgen, sind diese ein Teil des Zahlungsverkehrs. Erfolgen die Zahlungsvorgänge zwischen den sogenannten Wirtschaftssubjekten, dies sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen oder der Staat, einer Volkswirtschaft wird vom nationalen Zahlungsverkehr gesprochen. Erfolgen die Zahlungsvorgänge zwischen den Mitgliedern zweier oder mehr Volkswirtschaften, handelt es sich um den internationalen Zahlungsverkehr oder Auslandszahlungsverkehr.
Wenn du eine Rechnung als Kleinunternehmer in das EU-Ausland ausstellst, gibt es einiges zu beachten. Im Billomat Magazin verraten wir dir, was!
Es wird nach der Zahlungsart in Barzahlung, halbbarer Zahlung und bargeldloser Zahlung unterschieden.
Bei der Barzahlung erfolgen die Zahlungen entweder mit Bargeld in Münzen oder Banknoten. Bei halbbarer Zahlung muss zumindest eine der beteiligten Parteien über ein Konto verfügen, auf das die andere Partei die Zahlung leisten kann. Typische Zahlungsarten bei der halbbaren Zahlung sind zum Beispiel Barschecks, Reiseschecks oder Zahlscheine.
Bei der bargeldlosen Zahlung verfügen beide Beteiligte jeweils über ein Konto. Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr werden die Zahlungen mittels Überweisung, Abbuchungen, Lastschriften oder auch Wechsel (Vergleiche hierzu den Beitrag zu Wechselbuchhaltung) vorgenommen. Das Konto des Zahlungsleistenden wird mit dem Zahlbetrag belastet und dem Konto des Zahlungsempfängers wir der Betrag gut geschrieben.
In den vergangenen Jahren wurde insbesondere die Möglichkeit der Barzahlung immer weiter eingeschränkt. In einigen europäischen Ländern ist eine Obergrenze für Barzahlungen bereits gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland ist eine Limitierung der Barzahlung auf maximal 5.000 Euro ebenfalls schon länger im Gespräch. Durch eine Einschränkung der Barzahlungsmöglichkeit sollen kriminelle Machenschaften wie Geldwäsche oder Schwarzarbeit erschwert oder unterbunden werden. Mit der gleichen Zielsetzung wurde im Jahr 2016 die Abschaffung der 500 Eure Banknoten in der EU zum Ende des Jahres 2018 beschlossen. Neue 500 Euro Banknoten werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgegeben. Im Umlauf befindliche Scheine behalten jedoch ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel.