Zahlungsziel

Was ist ein Zahlungsziel?

Unter einem Zahlungsziel versteht man die Zeitspanne, die laut Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer zwischen der Begleichung einer Schuld aus einer Lieferung oder Leistung und dem entsprechenden Lieferdatum / Leistungsdatum liegen darf. Der letzte mögliche Termin zur Zahlung einer Rechnung wird dabei Zahlungsfrist genannt. Es weicht im Allgemeinen von den Bestimmungen im § 271 BGB ab.

Wie du dich am besten verhältst, wenn deine Kunden das Zahlungsziel verfehlt und seine Rechnung nicht zahlt, liest du in unserem Billomat Magazin.

Wie können Zahlungsziele den Absatz fördern?

Laut § 271 BGB ist eine sogenannte Leistung Zug um Zug für Kaufverträge vorgesehen. Das bedeutet, dass nach erbrachter Lieferung oder Leistung durch den Verkäufer der geschuldete Geldbetrag per Rechnung sofort fällig wird.

Durch ein miteinander vereinbartes Zahlungsziel allerdings verschiebt sich der Fälligkeitszeitpunkt bzw. die Zahlungsfrist, zu der der Schuldner eine Rechnung spätestens begleichen muss, nach hinten.

Das Zahlungsziel und die damit verbundene Zahlungsfrist kann zwischen Käufern und Verkäufern frei verhandelt werden. Oft ist es jedoch so, dass es sich dabei um ein einseitig erklärtes Zahlungsziel handelt. Diese werden ohne Rücksprache mit dem Käufer alleine und freiwillig durch den Verkäufer gewährt. In diesem Fall dienen Zahlungsziele als Mittel zur dauerhaften Absatzförderung, indem man dem interessierten Käufer von vornherein einräumt, gekaufte Ware erst später mit einer definierten Frist zu bezahlen und dadurch seine Liquidität zu schonen.

Zahlungsziel nicht eingehalten?
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Welche Gefahren bergen Zahlungsziele?

Läuft das Zahlungsziel ohne Begleichung der Schuld durch den Käufer ab, gerät dieser nach Gesetzeslage ohne vorherige Mahnung automatisch in Zahlungsverzug. Somit ist der Verkäufer nach Ablauf der Zahlungsfrist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen zu berechnen.

Das Zahlungsziel wird auch als Lieferantenkredit bezeichnet, da der Käufer bis zum Ablauf des Zahlungsziels einen (in der Regel) zinslosen Kredit vom Verkäufer erhält.

Das Kreditrisiko liegt in diesem Fall beim Verkäufer. Denn im Falle einer Insolvenz des Käufers während der Zeitspanne des gewährten Zahlungsziels kann es zum kompletten oder teilweisen Forderungsausfall kommen.

Als Anreiz für die Bezahlung der Schuld bereits vor dem Ablauf vom Zahlungsziel gewähren Verkäufer den Schuldnern oft Abzüge vom Rechnungsbetrag in bestimmter Höhe, das sogenannte Skonto. Durch dieses spart der Käufer zusätzlich Geld, wenn er frühzeitig innerhalb der vereinbarten Frist zahlt, und der Verkäufer kann früher als vereinbart über den Rechnungsbetrag verfügen.

Was ist das Lastschriftverfahren?

Neben dem aktiven Zahlen einer Rechnung durch den Käufer selbst, steht oftmals auch die sogenannte Lastschrift als Alternative zum Zahlungsziel zur Verfügung. Hierbei räumt der Käufer dem Verkäufer das Recht ein, Geld von seinem Konto einziehen lassen zu dürfen. Dieses passive Vorgehen wird Bankeinzug genannt.

Zahlungsziel

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